Vorlage - V/STR/STR/0179/10
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt und über das Bundesfinanzministerium die erforderlichen Schritte einzuleiten, um gegebenenfalls in Verhandlungen den Erhalt des Finanzamtes am Standort Zeitz zu sichern.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt geht nach wie vor von einer Schließung des Finanzamtes in Zeitz aus. Vor dem Hintergrund einer sich mittelfristig abzeichnenden positiven Entwicklung der Stadt Zeitz wäre die Schließung des Finanzamtes ein falsches Signal.
Abgesehen davon ist die eindeutige Positionierung der Bevölkerung der Stadt Zeitz für den Erhalt des Standortes.