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Vorlage - V/STR/STR/0179/10  

Betreff: Erhalt des Finanzamtes am Standort der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion FDP/ZDI
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.01.2010 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/STR/0179/10)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und Verhandlungen mit den zuständigen Institut

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt und über das Bundesfinanzministerium die erforderlichen Schritte einzuleiten, um gegebenenfalls in Verhandlungen den Erhalt des Finanzamtes am Standort Zeitz zu sichern.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:             GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:    keine

aufzuhebende Beschlüsse:       keine

 

Begründung:

 

Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt geht nach wie vor von einer Schließung des Finanzamtes in Zeitz aus. Vor dem Hintergrund einer sich mittelfristig abzeichnenden positiven Entwicklung der Stadt Zeitz wäre die Schließung des Finanzamtes ein falsches Signal.

 

Abgesehen davon ist die  eindeutige Positionierung der Bevölkerung der Stadt Zeitz für den Erhalt des Standortes.