Vorlage - V/STR/20/0252/10
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1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vertrag mit der Uelzener Doppik
Beratungsgesellschaft mbH zur Projektbegleitung der Umstellung auf das Neue
Kommunale Haushalts - u. Kassenrecht für die Stadt Zeitz abzuschließen
2. Die Betreuungskosten für das Jahr 2010 werden aus der Haushalsstelle 01.02200.56200 -
Aus- u. Weiterbildung beglichen.
Gesetzliche Grundlage: MBl. LSA Nr.50 v. 06.12.2004, GemHVO Doppik v. 30.03.2006
(GVBl. .LSA Nr. 13/ 2006 v. 0505.04.2006)
bereits gefasste Beschlüsse: IV/0235/2209/05
IV/STR/OB/1328/0307/08
V/STR/20/0207/10
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Stadtrat vom 11.03.2010 wurde beschlossen, dass die Stadt Zeitz ab dem 01.01.2013 mit der Erfassung ihrer Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung beginnt und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufstellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle notwendigen Schritte dazu einzuleiten.
Um diesen, durch den Gesetzgeber festgelegten Termin einhalten zu können, macht es sich erforderlich, kompetente Beratung und Begleitung für diesen Umstellungsprozess in der Stadt Zeitz in Anspruch zu nehmen, zumal zentrale Schulungsangebote zu Doppik- Themen auf Grund fehlender Nachfrage anderer Verwaltungen ausfallen. Die Ursache hierfür ist vor allem, dass die Gemeinden und Landkreise Projektbegleitungen und Schulungen individuell durchführen.
Die Stadt Zeitz beabsichtigt ebenfalls, sich eine Projektbegleitung durch die Uelzener Doppik Beratungsgesellschaft mH zu holen. Diese Beratungsgesellschaft besteht aus Mitarbeitern der Kämmerei der Stadt Uelzen, die das Pilotprojekt Uelzen bis 2003 ( Eröffnungsbilanz) betreut haben. Diese bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen in das Beraterteam ein und haben bisher über 70 Verwaltungen bei der Projektumstellung begleitet bzw. läuft dieser Prozess noch. Damit ist ein unmittelbarer kommunaler Bezug gegeben und das umfangreiche Fachwissen aus der eigenen Umstellung und der anderen Projekte fließt in die Projektbegleitung ein.
Besonders vorteilhaft ist, dass die Stadt Zeitz in einem Verbund mit 7 weiteren Verwaltungen aus Sachsen Anhalt (Saalkreis Nord, Schkopau, Verbandsgemeinde Leuna, Verbandsgemeinde Weidaer Land, Stadt Merseburg, Salzatal sowie Teutschental) in diesem Projekt begleitet wird. So soll es gemeinsame Termine und Schulungen geben, aber es werden auch individuelle Beratungen vor Ort stattfinden. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe aller 8 Gemeinden ist für den 28.04.2010 vorgesehen. Diese interkommunale Zusammenarbeit sichert zum einen einen umfangreichen Erfahrungsaustausch mit Synergieeffekten, aber auch die spezifischen Gegebenheiten vor Ort werden berücksichtigt.
Durch detaillierte Zeitplanung, umfassende auf die Stadt Zeitz abgestimmte Schulungen und dem Einsatz des vorhandenen Personals wird eine gut abgestimmte Umstellung bis 2013 möglich sein.
Die Projektbetreuung erfolgt vom 01.05.2010 bis 30.06.2013. Die Kosten belaufen sich jährlich auf 8.300,00 €. Die anfallenden Kosten sollen aus der Haushaltsstelle 01.02000.56200 Aus – u. Fortbildung beglichen werden, da das Projekt Doppik die gesamte Verwaltung betrifft und nicht nur einzelne Mitarbeiter.
Nach aktuellen Informationen werden ca. 40 Verwaltungen in Sachsen Anhalt von diesem Angebot Gebrauch machen und sich im Verbund mit jeweils 8 anderen Gemeinden begleiten lassen.
Anlagen:
Rahmenvertrag
Zwischen
der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze
- Auftraggeber –
und
der Uelzener Doppik Beratungsgesellschaft mbH
- Auftragnehmer –
vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Frank Dieckmann, Rademacher Str. 2, 29525 Uelzen
wird folgender Rahmenvertrag geschlossen:
Präambel
Die ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (MK) hat am 21. November 2003 einen Grundsatzbeschluss zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts gefasst. In Sachsen-Anhalt ist das doppische Haushaltsrecht vom Landtag beschlossen. Die Stadt Zeitz hat sich für die Einführung der Doppik zum 01.01.2013 entschieden.
§ 1
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die beratende Begleitung und Schulung der Auftraggeber
durch den Auftragnehmer. Diese Begleitung bezieht sich auf die Beratung, Schulung und
Hilfeleistung in konzeptioneller Hinsicht sowie die Moderation des Umstellungsprozesses. Der
Auftragnehmer soll seine umfangreichen Fachkenntnisse und Erfahrungen aus verschiedenen
Umstellungsprozessen einbringen.
Die konkrete Festschreibung des vereinbarten Beratungsumfanges erfolgt einvernehmlich
aufgrund der Festlegung in der Detailplanung oder deren einvernehmliche Änderung.
Vertragsgrundlage bildet das gemeinsam vereinbarte Termin- und Leistungsverzeichnis.
Beide Partner gehen davon aus, dass die Umstellung gemeinsam mit sieben weiteren Kommunen erfolgt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Beratungsumfang beim Auftragnehmer
abzurufen.
Der Auftragnehmer muss die Leistung nicht vor Ort erbringen. Er darf erfahrene Partner einsetzen.
§ 2
Laufzeit
Die Laufzeit des Vertrages ist der Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2010 und dem 30. Juni 2013.
Einvernehmliche Änderungen sind aufgrund der konkreten Projektablaufplanung möglich.
§ 3
Honorar
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des in der Projektablaufplanung kalkulierten Beratungsumfanges.
Das Honorar beträgt bei einer gemeinsamen Umstellung mit sieben weiteren Kommunen pro
Haushaltsjahr (2010 - einschließlich 2013) 8.367 EUR inkl. Nebenkosten 15 % pauschal und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Prozentsatz für die Nebenkosten ist durchschnittlich
ermittelt. Daher werden Nebenkosten auch berechnet, wenn die Beratung nicht vor Ort erfolgt.
Der Gesamtbetrag wird über vier Haushaltsjahre verteilt. Folgende Zahlungstermine werden
vereinbart: 15.05.2010, 15.05.2011, 15.05.2012, 15.05.2013.
Es ergeben sich Zahlungen des Auftraggebers an die Auftragnehmerin pro Zahlungstermin in
Höhe von 8.367 EUR.
Sollte die Auftraggeberin zusätzliche Beratertage in Anspruch nehmen, die nicht Bestandteil der
Detailplanung sind, werden pro Beratungstag ein Honorar von 990 EUR zzgl. Nebenkosten 15 %
pauschal zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
§ 4
Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten entsprechend den einschlägigen
Datenschutzgesetzen vertraulich zu behandeln. Er stellt dies ebenfalls sicher, sofern er
sich Dritter zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung bedient.
§ 5
Nutzungsrechte
Unterlagen, die der Auftragnehmer erhält, bleiben Eigentum der Auftraggeber. Dem Auftraggeber
stehen sämtliche auf der Grundlage dieses Vertrages erzielten Arbeitsergebnisse
uneingeschränkt zur Verfügung. Die Urheberrechte bleiben beim Auftragnehmer.
§ 6
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den
Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder
zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich,
dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben dürften, sofern sie bei Abschluss
des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
§ 7
Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen die Schriftform.
§ 8
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Uelzen.
Uelzen, den Zeitz, den
Uelzener Doppik Beratungsgesellschaft mbH Stadt Zeitz