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Vorlage - V/STR/BM/0256/10  

Betreff: Ordnungsbehördlicher hausinterner Verwarn- und Bußgeldkatalog zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Anhörung
20.04.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen aktuellen Verwarn- und Bußgeldkatalog für die Stadt Zeitz vorzulegen (siehe Anlage)

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen aktuellen Verwarn- und Bußgeldkatalog für die Stadt Zeitz vorzulegen (siehe Anlage).

 

Der Katalog ist eine verwaltungsinterne Richtlinie für die Bemessung der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes.

Er enthält Bestimmungen darüber, in welchen häufiger vorkommenden Fällen und in welcher Höhe das Verwarn- bzw. Bußgeld erhoben werden soll.

Durch diesen Katalog wird ein einheitliches Handeln der Bediensteten des Fachbereiches Recht und Ordnungswesen, Sachgebiet Recht und Ordnungswesen nach außen, gegenüber dem Adressaten, gewährleistet.

 

Der ordnungsbehördliche hausinterne Verwarn- und Bußgeldkatalog zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für die Stadt Zeitz wurde den Mitgliedern des Bauausschusses in der Sitzung am 31.03.2010 bereits vorgelegt.

 

 

Gesetzliche Grundlage:  

Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 sowie das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003 i.V.m. der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz vom 25.02.1993 und der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2010