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Vorlage - V/STR/65/0278/10  

Betreff: Ausbau des Kastanienweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
29.06.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz      
Bauausschuss Vorberatung
04.08.2010 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.08.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.08.2010 
11. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0278/10)

Der Stadtrat Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 30

 

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kastanienweges im Ortsteil Geußnitz.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kastanienweg als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                                      (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das

                                                                      Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3

Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  §§ 1 a

und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen

Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über den gesamten Kastanienweg im Ortsteil Geußnitz.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Beleuchtung entsprach nicht den lichttechnischen Voraussetzungen und war technisch verschlissen. Durch die enviaM erfolgte der Rückbau der vorhandenen Gittermasten.

Die Beleuchtung (3 Lichtpunkte im Kastanienweg) konnte so zeitgleich mit erneuert werden.

 

 

Baubeginn:                   August 2008

 

Fertigstellung:                   September 2008

 

 

Der Baumaßnahme wurde im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung in Höhe von 65%

der zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten) in Aussicht gestellt. Es wurde bereits ein Zuwendungsbescheid über eine Zuwendung in Höhe von 17.480,00 durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten erteilt. Diese Zuwendung betrifft die Baumaßnahmen im Kastanienweg, in der Zeitzer Straße, im Mittelweg und im Wildenseer Weg in Geußnitz (Ausbau der Straßenbeleuchtung). Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Gemeinde und 50 % die Anlieger).

Der Anteil der Fördermittel für den Kastanienweg beträgt 4.687,15 .

 

Diese Angaben sind, aufgrund des zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen der Zuwendungen für den Kastanienweg sind möglich.

 

Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahmen in der Zeitzer Straße, im Kastanienweg und im Wildenseer Weg betragen 28.628,89 .

Auf den Kastanienweg entfallen davon Baukosten in Höhe von 8.588,67 .

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig. Da der Kastanienweg als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand (umlagefähiger Aufwand) für den Ausbau des Kastanienweges errechnet sich wie nachfolgend dargestellt:

 

 

anteilige Baukosten (Anliegerstraße, 70%)                            6.012,07

(70% von 8.588,67 )

 

     -              anteilige Fördermittel (hälftig)                                          2.343,58

              (50% von 4.687,15 )                                                                                                               

     =              Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand              3.668,49

              (Umlagebetrag für den Kastanienweg)

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da der geprüfte Schlussverwendungsnachweis, welcher die endgültige Berechnungsgrundlage bildet, noch nicht vorliegt, d.h. auch bezüglich dieser Beträge sind Änderungen weiterhin möglich. 

 

Für die Maßnahme wurden im Haushalt 2008 die außerplanmäßigen Ausgaben eingestellt.

Die Deckung des Fehlbetrages erfolgt aus der Haushaltsstelle Buswartehalle und aus der Rücklage. Hierzu wurde am 05.08.2008 eine Eilentscheidung durch die Bürgermeisterin getroffen, welche am 30.09.2008 dem Gemeinderat bekannt gegeben wurde.

 

 

 

Anlagen

Lageplan