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Vorlage - V/STR/20/0290/10  

Betreff: Information über das Entschuldungsprogramm vom Land Sachsen-Anhalt "STARK II"
ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Anhörung
01.06.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Begründung:

 

Begründung:

 

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt STARK II ist ein Beitrag des Landes zum Schuldenabbau der Kommunen mit dem Ziel, mittelfristig finanzielle Freiräume durch nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst zu schaffen und damit einen Beitrag zur Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommunen zu leisten.

 

Dazu bietet die Investitionsbank Sachsen –Anhalt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt das zinsverbilligte Teilentschuldungsprogramm Sachsen-Anhalt STARK II an. Grundlage für das Förderprogramm bilden die Vergabegrundsätze dieses Programms, sowie die „Förderliste Sachsen-Anhalt STARK II“.

 

Die Stadt Zeitz ist in der Förderliste des Landes Sachsen-Anhalt wie folgt vertreten:

 

Einwohner

Kreditmarktschulden

Lt. Schuldenstatistik

Teilentschuldung 30% (Gesamt

STARK II Darl.

(Gesamt)

Gesamtförderhöchst-betrag (Summe ablösbarer Darlehen

32.863

20.951.000 €

1.931.778 €

4.507.482 €

6.439.260 €

 

 

 

 

 

 

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen, die auf der Basis der genannten Fördergrundlagen antragsberechtigt sind und Kreditverbindlichkeiten haben, deren Zinsbindung im Zeitraum vom 01. 03.2010 bis 31.12.2014 auslaufen, eine Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren und eine Mindestdarlehenssumme von 25.000 € haben. Für die Stadt Zeitz trifft dies für eine Gesamtdarlehenssumme in Höhe von 5.024.197,14 € zu. Antragsberechtigt sind Kommunen, die ein beschlossenes und genehmigtes Haushaltskonsolidierungskonzept vorweisen. Eine weitere Förderauflage ist, dass eine Konsolidierungspartnerschaft zwischen dem Kreditnehmer und der Investitionsbank abgeschlossen wird, die weitere Auflagen und Verpflichtungen des Kreditnehmers enthalten kann. Die Überwachung erfolgt über die Investitionsbank auf der Basis eines jährlichen zum 31.03. vorzulegenden Fortschrittsberichtes des Kreditnehmers. Verstöße  gegen diese Vereinbarung werden mit 2,5 % -Punkten auf den verbilligten Darlehenszinssatz zunächst für 1 Jahr erhoben.

 

Ausgenommen von der Förderung sind Kassenkredite sowie die Kredite der Eigenbetriebe. Die Teilnahme am Förderprogramm ist generell freigestellt.

 

Bei der Entscheidung zur Teilnahme am Förderprogramm ist zu beachten, dass die Entschuldung um 30 % sowie die Einsparung von erheblichen Zinsen sehr lukrativ ist, jedoch auf der anderen Seite durch die erhöhten Tilgungsleistungen von 19,2 % in den nächsten 5 Jahren zu einer erheblichen Belastung des Gesamthaushaltes führt, während dessen eine Berechnung mit einer 10 jährigen Laufzeit mit nur 9,2 % Tilgung in Erwägung zu ziehen wäre.

 

Die derzeitigen Tilgungssätze für die Altdarlehen liegen zwischen 1 und 5 %. Um einen reellen Vergleich aufzuzeigen, wird für die umzuschuldenden Darlehen ein einheitlicher Zinssatz von 3,99 % als Berechnungsgrundlage herangezogen. Eine Prognose der Investitionsbank von 2010-2014 steht nicht zur Verfügung. Generell kann eine künftige Zinsentwicklung, auch bei einer Umschuldung ohne Förderung, nicht vorhergesagt werden.

 

In der Übersicht sind die in Frage kommenden Darlehen dargestellt.