Vorlage - V/STR/20/0324/10
|
|
Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 55100 98800 - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - in Höhe von 24.700,00 €.
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 55100 97800 - Rückzahlungen von inneren Darlehen.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs.3 Punkt 4 i.V.m. § 162 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die in der Haushaltsstelle 55100 97800 geplante und ausgeführte Kreditablösung beim Tennisclub Zeitz für deren Tennisanlage ist laut Prüfdatei des Statistischen Landesamt nicht zulässig. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kreditablösung bei einer Bank, sondern um einen Zuschuss für eine Investition des Vereins, die im Eigentum der Stadt stattfand. Aus diesem Grund hat die außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 55100 98800, Zuweisung und Zuschüsse für Investitionen, zu erfolgen.