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Vorlage - V/STR/20/0324/10  

Betreff: Änderung der Zuordnung einer Haushaltsstelle
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
10.08.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses zurückgezogen     

Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 55100 98800 - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - in Höhe von 24

Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 55100 98800 - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - in Höhe von 24.700,00 €.

 

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 55100 97800 - Rückzahlungen von inneren Darlehen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs.3 Punkt 4 i.V.m. § 162 Abs. 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse: keine

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

Begründung:

 

Die in der Haushaltsstelle 55100 97800 geplante und ausgeführte Kreditablösung beim Tennisclub Zeitz für deren Tennisanlage ist laut Prüfdatei des Statistischen Landesamt nicht zulässig. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kreditablösung bei einer Bank, sondern um einen Zuschuss für eine Investition des Vereins, die im Eigentum der Stadt stattfand. Aus diesem Grund hat die außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 55100 98800, Zuweisung und Zuschüsse für Investitionen,  zu erfolgen.