Vorlage - IV/GTH/040/0014/06
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Der Hauptausschuss der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2006:
1. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300,00 € in der Haushaltsstelle 01.3660.7180
Heimatpflege / Zuweisungen, Zuschüsse.
2. Die Mittel hierfür sollen aus der Rücklage entnommen werden.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97
der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(GO LSA)
Beraten mit: Kämmerei
Berichterstatter: Bürgermeister Herr Köstler
Begründung:
Bei der Haushaltsplanung 2006 wurden in der Haushaltsstelle 01.3660.7180 - Heimatpflege / Zuweisungen, Zuschüsse - 2.000,00 € als Zuschuss für den Schützenverein eingeplant.
Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Schützenverein und der Gemeinde, hat die Gemeinde aber außerdem noch die anfallenden Kosten für das Niederschlagswasser zu zahlen, welches für den Zeitraum 01.01.2005 – 31.12.2005 206,36 € beträgt.
Es sind zusätzliche Mittel in Höhe von 300,00 € erforderlich. Die fehlenden Mittel sollen aus der Rücklage entnommen werden.
Anlagen:
Kopie der Vereinbarung und Kopie der Rechnung