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Vorlage - IV/GTH/040/0014/06  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 01.3660.7180 Heimatverein / Zuweisung, Zuschüsse für das Niederschlagswasser der Nordstraße 4c (Schützenverein)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
27.04.2006 
Sitzung des Gemeinderates Theißen      

Der Hauptausschuss der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Hauptausschuss der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2006:

 

1.      Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300,00 € in der Haushaltsstelle 01.3660.7180 

Heimatpflege / Zuweisungen, Zuschüsse.

 

2.      Die Mittel hierfür sollen aus der Rücklage entnommen werden.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97

der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

(GO LSA)

             

Beraten mit:                                                        Kämmerei

 

Berichterstatter:                                          Bürgermeister Herr Köstler

 

 

 

Begründung:

 

Bei der Haushaltsplanung 2006 wurden in der Haushaltsstelle 01.3660.7180 - Heimatpflege / Zuweisungen, Zuschüsse - 2.000,00 € als Zuschuss für den Schützenverein eingeplant.

 

Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Schützenverein und der Gemeinde, hat die Gemeinde aber außerdem noch die anfallenden Kosten für das Niederschlagswasser zu zahlen, welches für den Zeitraum 01.01.200531.12.2005  206,36 €  beträgt.

 

Es sind zusätzliche Mittel in Höhe von 300,00 € erforderlich. Die fehlenden Mittel sollen aus der Rücklage entnommen werden.

 


 

Anlagen:

Anlagen:

 

Kopie der Vereinbarung und Kopie der Rechnung