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Vorlage - V/STR/10/0381/10  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 08.10.2010 - Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe Hhst. 2 06000 94010 100 - Baumaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Anhörung
26.10.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 62 Abs. 4 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters (siehe Anlage) zur Kenntnis.