Vorlage - V/STR/65/0389/10
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Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2010 die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | Gemeindeordnung des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) §§ 6 Abs. 1, 8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt (KAG – LSA) §§ 2 und 5 vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 405) und Gesetz über das Leichen- , Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen – Anhalt (BestattG LSA) § 25 Abs. 1 vom 05.02.2002 (GVBl. LSA 46) in der jeweils gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | 1. Friedhofsgebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Geußnitz vom 27.11.2001
2. Friedhofsgebührenordnung für die kommunalen Friedhöfe in Kayna und in Mahlen in der Gemeinde Kayna vom 09.09.2004
3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.10.2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.06.2003
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aufzuhebende Beschlüsse: | 1. Friedhofsgebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Geußnitz vom 27.11.2001
2. Friedhofsgebührenordnung für die kommunalen Friedhöfe in Kayna und in Mahlen in der Gemeinde Kayna vom 09.09.2004
3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.10.2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.06.2003
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Begründung:
Auf Antrag der Fraktionen zum Haushaltsplan 2010 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz zu erarbeiten, um die gemeinsame und kostendeckende Bewirtschaftung der kommunalen Friedhöfe in Zeitz vornehmen zu können. Die Kosten- und Gebührenkalkulation für die Friedhofsgebührensatzung hat das Institut für Schulung, Coaching und Verwaltungsoptimierung aus Zwickau erstellt.
Die vorliegende Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz liegt nicht als Synopse vor, weil die Satzung komplett neu erstellt wurde und es verschiedene Friedhofsgebührenordnungen und Satzungen in den ehemaligen Gemeinden gibt.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Friedhofsgebührensatzung endgültig 20.10.2010 (55 KB) |