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Vorlage - V/STR/65/0389/10  

Betreff: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Öffentliches Grün/Baumschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
09.11.2010    Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
17.11.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
30.11.2010 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
30.11.2010 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.12.2010 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0389/10)
Anlagen:
Friedhofsgebührensatzung endgültig 20.10.2010

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2010 die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Gemeindeordnung des Landes Sachsen- Anhalt (GO LSA) §§ 6 Abs. 1, 8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt (KAG – LSA) §§ 2 und 5 vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 405) und Gesetz über das Leichen- , Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen – Anhalt (BestattG LSA) § 25 Abs. 1 vom 05.02.2002 (GVBl. LSA 46) in der jeweils gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

1. Friedhofsgebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Geußnitz vom 27.11.2001

 

2. Friedhofsgebührenordnung für die kommunalen Friedhöfe in Kayna und in Mahlen in der Gemeinde Kayna vom 09.09.2004

 

3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.10.2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.06.2003

 

aufzuhebende Beschlüsse:

1. Friedhofsgebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Geußnitz vom 27.11.2001

 

2. Friedhofsgebührenordnung für die kommunalen Friedhöfe in Kayna und in Mahlen in der Gemeinde Kayna vom 09.09.2004

 

3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.10.2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Luckenau vom 11.06.2003

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Auf Antrag der Fraktionen zum Haushaltsplan 2010 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz zu erarbeiten, um die gemeinsame und kostendeckende Bewirtschaftung der kommunalen Friedhöfe in Zeitz vornehmen zu können. Die Kosten- und Gebührenkalkulation für die Friedhofsgebührensatzung hat das Institut für Schulung, Coaching und Verwaltungsoptimierung aus Zwickau erstellt.

 

Die vorliegende Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz liegt nicht  als Synopse vor, weil die Satzung komplett neu erstellt wurde und es verschiedene Friedhofsgebührenordnungen und Satzungen in den ehemaligen Gemeinden gibt.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofsgebührensatzung endgültig 20.10.2010 (55 KB)