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Vorlage - V/STR/10/0410/10  

Betreff: Wahl von zwei Vertretern aus dem Ortschaftsrat Theißen in den Stadtrat Zeitz und Bestimmung der Ersatzpersonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
18.11.2010 
Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   

Der Ortschaftsrat Theißen wählt:

Der Ortschaftsrat Theißen wählt:

 

1.               Frau/Herr                            ………………………………………………………

mit Wirkung zum 01.01.2011 als Vertreter/in des Ortschaftsrates in den Stadtrat Zeitz.

Als Ersatzpersonen wurden bestimmt:

 

Frau/Herr ………………………………

 

Frau/Herr ………………………………

 

Frau/Herr ………………………………

 

2.              Frau/Herr                             ………………………………………………………

mit Wirkung zum 01.01.2011 als Vertreter/in des Ortschaftsrates in den Stadtrat Zeitz.

Als Ersatzpersonen wurden bestimmt:

 

Frau/Herr ………………………………

 

Frau/Herr ………………………………

 

Frau/Herr ………………………………

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 08.Juli 2010 - § 9

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Ortschaftsrat Theißen hat in seiner Sitzung am 21.10.2010 beschlossen, von der Möglichkeit, zwei Vertreter des Ortschaftsrates in den Stadtrat Zeitz bis zur nächsten allgemeinen Neuwahl des Stadtrates zu entsenden, Gebrauch zu machen.

Daraus ergibt sich gleichzeitig die Notwendigkeit, auch für den Fall des etwaigen Ausscheidens der entsandten Vertreter aus dem Ortschaftsrat, Vorsorge durch Bestimmung von entsprechenden Ersatzpersonen zu treffen.

Das Verfahren zur Bestimmung der zu Entsendenden und deren Ersatzpersonen richtig sich danach, ob

·         eine oder mehrere Vertreter zu entsenden sind

·         im Ortschaftsrat Fraktionen eingerichtet wurden oder nicht eingerichtet sind.

 

Im Falle des Ortschaftsrates Theißen

·         sind 2 Vertreter und deren Ersatzpersonen zu bestimmen

·         wurden die Fraktionen

o        Freie Wählervereinigung Theißen (FWT)/FDP

o        Bürgerinitiative (BI)/Die Linke

         eingerichtet.

 

Daraus ergibt sich, dass im Zusammenhang mit der Wahl der zu entsenden Vertreter die Reglung des § 46 Abs. 1 GO LSA anzuwenden ist. Dadurch soll das Stärkeverhältnis der im Ortschaftsrat gebildeten Fraktionen bei der Bestimmung der in den Stadtrat zu entsendenden Vertreter berücksichtigt werden.

 

Daraus ergibt sich, dass die

              Fraktion FWT/FDP                            1 Vertreter

              Fraktion BI/Die Linke               1 Vertreter

entsenden kann.             

Damit hat jede Fraktion für den auf sie entfallenden Vertreter unter Berücksichtigung der erforderlichen Ersatzperson eine Vorschlagsliste mit mindestens zwei Bewerbern zu erstellen.

In der Vorschlagsliste bestimmt die Fraktion gleichzeitig die Reihenfolge, der von ihr zur Wahl gestellten Bewerber.

Als wählbare Personen kann die Fraktion fraktionsangehörige, fraktionslose oder fraktionsfremde Personen sowie den Ortsbürgermeister vorschlagen.

Auf der Grundlage der Vorschlagsliste wird für jede Fraktion ein gesonderter Stimmzettel erarbeitet.

Mit diesen Stimmzetteln erfolgt durch den Ortschaftsrat die Wahl der Vertreter nach § 54 Abs. 3 GO LSA.

Die nicht gewählten Bewerber jeder einzelnen Fraktion sind Ersatzpersonen in der Reihenfolge ihrer Benennung auf der von der Fraktion erstellten Vorschlagsliste.