Vorlage - V/STR/65/0463/11
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Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Birkenweges im Ortsteil Theißen.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Birkenweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen §§ 1 und 4, sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung |
bereits gefasste Beschlüsse:
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aufzuhebende Beschlüsse:
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Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück des Birkenweges im Ortsteil Theißen. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.
Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Die Beleuchtung entsprach nicht den lichttechnischen Voraussetzungen und war technisch verschlissen. Durch die enviaM erfolgte der Rückbau der vorhandenen Gittermasten.
Die Beleuchtung (4 Lichtpunkte) konnte so zeitgleich mit erneuert werden.
Bauanfang: Einmündung Straße Im Winkel in den Birkenweg
Bauende: westlich Flurstück 158/11 der Flur 2 (teilweise) und östlich Flurstück 232 der
Flur 2 (alle Flurstücke Gemarkung Theißen)
Baubeginn: Mai 2010
Fertigstellung: Juni 2010
Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme im Birkenweg betragen 6.608,86 €.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen beitragspflichtig.
Da der Birkenweg als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen:
Anteil der Beitragspflichtigen 3.304,43 €
(Haupterschließungsstraße, 50 %
gem. § 4 Abs. 4 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung)
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: - -
6.608,86 €
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Birkenweg 1 (228 KB) |