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Vorlage - V/STR/65/0481/11  

Betreff: Information zum Planungsstand Kreisverkehr Kalktor
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr sowie SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
23.02.2011 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 8 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO),

§§ 3 und 7 sowie §§ 28 und 29 Straßen-

gesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(StrG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

IV/2005/61/52

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

I n h a l t :

 

Nach Beratung und Beschlussfassung im Bau – und Hauptausschuss wurde das Ingenieurbüro Reinsberger mit der Planung des Kreisverkehrs am Kalktor beauftragt.

Mit dem Umbau des Verkehrsknotens sollen mehrere Ziele erreicht werden:

  • Schaffung von Sicherheit, der Knoten Kalktor ist der unfallreichste in Zeitz.
  • Herstellung von Barrierefreiheit. Am Kalktor ist die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
  • Schrittweise Aufgabe des Einbahnstraßensystems
  • Verlegung der Trasse B 180 aus der Innenstadt gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.3.2005
  • Umsetzung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept 2010 beschlossenen Ziele.

 

Bereits mit der Rekonstruktion und Wiedereröffnung der Auebrücke ist ein wesentlicher Schritt zur Schaffung direkter Verkehrsverbindungen und der damit verbundenen Aufgabe des Einbahnstraßenverkehrs geschaffen. Ein weiterer Baustein dazu war die Beschlussfassung für eine Neutrassierung des Verlaufes der Bundesstraße B 180 durch den Stadtrat der Stadt Zeitz am 10.3.2005.

Ein weiteres Problem ist der Verlauf der B 180 mit entsprechendem Durchgangsverkehr durch das Stadtzentrum. Die dadurch resultierende Lärmbelästigung hat u. a. auch zu Leerstand und Verödung im Umfeld der Rahnestraße, Weberstraße und August-Bebel-Straße geführt. Bei der 2006 vorgenommenen Leerstandserfassung wurde deutlich, dass die an  Einbahnstraßen mit Bundesstraßenverkehr gelegenen Häuser vom Leerstand am schlimmsten betroffen sind.

Auch der Landesrechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung 2010 festgestellt, dass nach wie vor eine erhebliche Verkehrsbelastung in der Innenstadt besteht:

„Das vorhandene Einbahnstraßensystem wurde noch nicht zurück entwickelt, das führt u. a. auch dazu, dass längere Strecken zu fahren sind und die Geschwindigkeit der PKW oftmals viel zu hoch ist. Die Fußgänger sind bei der Überquerung der Straßen damit erheblich gefährdet.“ (Prüfungsmitteilung über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ und „Stadtumbau – Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung“ bei der Stadt Zeitz, November 2010)

Die Anordnung eines Kreisverkehrs am Kalktor bietet Vorteile und ist zur Herstellung von mehr Sicherheit notwendig:

Als Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Verkehrsknoten gilt die größere Verkehrssicherheit. Diese wird vor allem durch die niedrige Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge erzielt, aber auch durch die bessere Übersichtlichkeit. Die Anzahl der Konfliktpunkte in einem Kreisverkehr ist weitaus geringer als einer gewöhnlichen Kreuzung.

Am Kalktor treffen die Kalkstraße, Altenburger Straße, Weberstraße, Steinsgraben und die Röntgenstraße auf sehr unübersichtliche Weise zusammen. Diese Unübersichtlichkeit hat dazu geführt, dass der Verkehrsknoten die mit großem Abstand meisten Unfallzahlen aufweist:

2006 ereigneten sich am Kalktor 16 Unfälle, 2007 waren es 11, 2008 11 Unfälle, und 2009 gab es 18  Unfälle. Der Verkehrsknoten Kalktor ist somit nach Erhebungen der Polizei der gefährlichste Unfallschwerpunkt in Zeitz (gefolgt von der Kreuzung August-Bebel–Straße: 2010 gab es dort 7 Unfälle und 2009 waren es 10 Unfälle).

Im Kreisverkehr werden Unfälle seltener und glimpflicher ablaufen, da die Geschwindigkeiten in der Regel niedriger sind. Gleichzeitig kann dabei der Verkehrsfluss gesteigert werden. Das Durchlassvermögen ist oft höher als bei einer vorfahrts- oder signalgesteuerten Kreuzung, da nur verkehrsbedingt gehalten werden muss.

Während eine Kreuzung mit mehr als vier Zufahrten mittels Ampel wesentlich komplexer zu steuern ist, ist bei einem Kreisverkehr die Anzahl der möglichen Einfahrten nur von der Größe des Ringes abhängig. Er stellt prinzipbedingt jegliche Verkehrsbeziehung der angeschlossenen Straßen bereit.

Nur mit zusätzlichen Markierungen im gegenwärtigen Bestand kann unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung ohne einen grundhaften Ausbau am Kalktor keine Reduzierung der hohen Unfallzahlen erreicht werden.

Ein gut geplanter Kreisverkehr kann sehr hohe Verkehrsaufkommen mit einem Minimum an Stau sehr effizient bewältigen.

Weitere Vorteile sind eine überschaubarere Verkehrslage, bessere Wirtschaftlichkeit durch die verteilende Wirkung und besserer Umweltschutz durch weniger Abgase und Lärm. Hinzu kommen geringere Wartungskosten gegenüber einer Ampellösung.

So ist es auch möglich, den Kreisverkehr ohne Behinderung zum Wenden zu nutzen.

Für den Verkehrsknoten am Kalktor gibt es für die sichere Führung - besonders von Menschen mit Behinderungen - zum Kreisverkehr keine geeignete Alternative.

Aus diesen Gründen hat der Landesbetrieb Bau, NL Süd (LBB) der Kreisverkehrsvariante auch ausdrücklich zugestimmt. Der LBB ist an dieser Stelle der Entscheidungsträger im Auftrag des Bundes unter Beteiligung der Stadt.

 

Die Abstufung der Bundesstraße B 180 (Kalkstraße, Altenburger Str.) darf auf keinen Fall ohne Klärung des Unfallschwerpunktes am Kalktor erfolgen.

 

Nach Beauftragung mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung  des Kreisverkehrs am Kalktor an das Ingenieurbüro Jörg Reinsberger wurde die Entwurfsplanung im September 2010 an den LBB weitergeleitet, mit der Bitte um Prüfung der Planung und Erarbeitung einer Kreuzungsvereinbarung. Die Kreuzungsvereinbarung ist eine notwendige Voraussetzung zur Aufnahme der Baumaßnahme in  das Mehrjahresprogramm zum Entflechtgesetz in der Jahresscheibe 2012.

 

Mit Prüfbericht des LBB NL Süd vom 27.10.2010 wurde festgestellt, dass die eingereichte Entwurfsplanung in wesentlichen Punkten nicht den Richtlinien nach RE entspricht. Das Ingenieurbüro Reinsberger wurde daraufhin aufgefordert die notwendigen Änderungen in die Planung bis 30.11.2010 einzuarbeiten, damit diese dem LBB NL Süd erneut zur Nachprüfung übergeben werden kann, was auch termingemäß erfolgte.

 

Deshalb wurde bis dato davon ausgegangen, dass die Planungsunterlagen nunmehr genehmigungsfähig sind und die Grundlage für den Abschluss der Knotenpunktsvereinbarung bilden.

 

Am 08.02.2011 wurde das Sachgebiet Straßenbau und Verkehr telefonisch vom Prüfer des LBB NL Süd informiert, dass in die überarbeitete Planung nicht alle Punkte aus dem Prüfbericht durch das Ingenieurbüro eingearbeitet wurden und somit keine Erarbeitung einer Kreuzungsvereinbarung auf Grundlage der Planungsunterlagen erfolgen kann. Die Erstellung eines weiteren Prüfberichtes wird vom LBB NL Süd abgelehnt.

 

Die Planungsunterlagen müssen bis zum 04.03.2011 durch das Ingenieurbüro überarbeitet und zeitnah mit dem LBB NL Süd abgestimmt werden, um die Voraussetzungen für den Abschluss der Kreuzungsvereinbarung bis April 2011 zu ermöglichen.

 

Am 12.01.2011 wurden beim Landesverwaltungsamt die Voraussetzungen besprochen, unter welchen eine Einordnung der Baumaßnahme „Kreisverkehr Kalktor“ in das Mehrjahres-programm zum Entflechtgesetz für die Jahresscheibe 2012 erfolgen kann. Um eine entsprechende Prioritätseinstufung zu erhalten, ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwingend erforderlich. Diese muss dann bis Ende Mai diesen Jahres beim Landesverwaltungsamt vorliegen, um die mit Schreiben vom 29.09.2010 beantragte und mündlich bereits zugesagte Aufnahme der Maßnahme in das Mehrjahresprogramm vorzunehmen zu können. Die Förderung für die von der Stadt Zeitz getragenen Kostenanteile beträgt dann ca. 80 %. Maßnahmeträger ist mit großer Wahrscheinlichkeit das Land Sachsen-Anhalt.