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Vorlage - V/STR/75/0483/11  

Betreff: 2. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz vom 18.12.1997
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
02.03.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.03.2011 
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/75/0483/11)
Anlagen:
Synopse_2.Änderung Abwasserbeseitigungssatzung

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 2

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 2. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz vom 18.12.1997:

 

2. Änderungssatzung

der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz

vom 18.12. 1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) und des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 21.04.1998, jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 24.03.2011 folgende 2. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz vom 18.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 1 Allgemeines erhält folgende neue Fassung:

 

§ 1

Allgemeines

 

(1)      Die Stadt betreibt nach Maßgabe dieser Satzung zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) eine rechtlich jeweils selbständige Anlage.

 

a)    zur zentralen Beseitigung von Schmutzwasser;

b)   zur zentralen Beseitigung von Niederschlagswasser;

c)    zur dezentralen Beseitigung von Schmutzwasser (aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen)

 

als öffentliche Einrichtung in Abrechnungsgebieten für Gebühren und Beiträge.

 

(2)      Diese Abrechnungsgebiete sind

 

a)    Das Gebiet der Gemarkungen Zeitz und Zangenberg.

b)   Das Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, die Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen.

c)    Das Gebiet der Gemarkung Döbris. Für die Gemarkung Döbris gilt fort die Entwässerungssatzung vom 01.01.2006.

 

(3)   Die Stadt Zeitz bedient sich auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages der Stadtwerke Zeitz GmbH (Betriebsführer) als Dritte i.S.v. § 151 Abs. 7 WG LSA zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht.

 

(4)  Die Abwasserbeseitigung erfolgt mittels zentraler Kanalisations- und Abwasserbehandlungsanlagen im Trenn- und/oder Mischverfahren (zentrale Abwasseranlage) oder mittels Einrichtungen und Vorkehrungen zur Abfuhr und Behandlung von Abwasser einschließlich Fäkalschlamm (dezentrale Abwasseranlage).

 

(5) Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlage sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung und Sanierung bestimmt die Stadt Zeitz im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.

 

(6)      Die Abwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie die Beseitigung des in Hauskläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

 

Zeitz, den ………………….

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Gemeindeordnung LSA

Wassergesetz LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Satzung vom 18.12.1997

1. Änderungssatzung vom 16.12.2004

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Dörbris (Pirkau) wurde mit Gebietsänderungsvertrag zum 01.07.2009 in die Stadt Zeitz eingemeindet.

Die Fortgeltung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Döbris (Pirkau) wurde im Gebietsänderungsvertrag bis längstens 30.06.2014 vereinbart.

 

Der AZV Maibachtal wurde 2010 aufgelöst ohne weitere Übergangsregelungen für Satzungen. Somit gilt ab 01.01.2011 das Satzungsrecht der Stadt Zeitz.

Mit der vorstehenden 2. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungssatzung werden für beide ehemaligen Körperschaften Abrechnungsgebiete aufgemacht.

 

Für das Gebiet des ehem. AZV Maibachtal sind für diese Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz noch Änderungen der Gebührensatzung bzw. der Beitragssatzung der Stadt Zeitz in einer der nächsten Sitzung erforderlich.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse_2.Änderung Abwasserbeseitigungssatzung (47 KB)