Vorlage - V/STR/20/0494/11
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1. Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2017 zu.
2. Der Hauptausschuss berät über die entsprechende Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz, welches der Oberbürgermeister bis 30.06.2011 vorlegen will.
Gesetzliche Grundlage: | § 158 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | IV/0044/1410/04 IV/STR/201/0313/06 IV/STR/201/0935/07 IV/STR/20/1118/08 IV/STR/20/1567/08 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt im § 158 Abs. 3, dass bei einem unausgeglichenem Haushalt ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten ist.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Haushaltskonsolidierungskonzept STR 24.03.2011 (432 KB) |