Vorlage - V/STR/10/0509/11
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Der Stadtrat stellt fest, dass Frau Cornelia Schneider, mit Wirkung vom 01.03.2011 auf eigenen Wunsch aus dem Stadtrat ausgeschieden ist.
Gesetzliche Grundlage: | § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Frau Cornelia Schneider hat mit Schreiben vom 25.02.2011, mit Wirkung vom 01.03.2011 aus beruflichen Gründen auf ihr Stadtratsmandat verzichtet. Entsprechend § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt muss der Stadtrat das Ausscheiden der Stadträtin durch Beschluss feststellen.