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Vorlage - V/STR/63/0551/11  

Betreff: Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz - Neufassung
ausgearbeitet: FB Baurecht, SG Stadtsanierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
25.05.2011 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
24.08.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2011 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen  (V/STR/63/0551/11)
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2011 
20. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/63/0551/11)  
Anlagen:
Gestaltungssatzung

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der „Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz“

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der „Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz“.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Bauordnung Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Gemäß des 3. Investitionserleichterungsgesetzes vom 20.12.2005 § 85 Nr. 5 tritt die bisher gültige Gestaltungssatzung am 15.03.2011 außer Kraft.

 

Mit der Neufassung der Satzung erfolgte die Beschränkung auf Regelungen, die durch den Denkmalschutz bzw. die Bauordnung nicht geregelt werden können, aber im Interesse der Stadtbildpflege sind.

Durch die Festlegungen sollen der Erhalt der städtebaulich gestalterischen Eigenart des kultur- und baugeschichtlich wertvollen Stadtbildes gesichert werden und Fehlentwicklungen vermieden werden.

 

Die Erarbeitung des Satzungsentwurfes erfolgte unter Beteiligung der Sachgebiete Bauordnung und Stadtentwicklung sowie des Referates Denkmalschutz.

 

Anlage:

Anlage:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gestaltungssatzung (31 KB)