Vorlage - V/STR/63/0551/11
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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der „Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz“.
Gesetzliche Grundlage: | Bauordnung Land Sachsen-Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Gemäß des 3. Investitionserleichterungsgesetzes vom 20.12.2005 § 85 Nr. 5 tritt die bisher gültige Gestaltungssatzung am 15.03.2011 außer Kraft.
Mit der Neufassung der Satzung erfolgte die Beschränkung auf Regelungen, die durch den Denkmalschutz bzw. die Bauordnung nicht geregelt werden können, aber im Interesse der Stadtbildpflege sind.
Durch die Festlegungen sollen der Erhalt der städtebaulich gestalterischen Eigenart des kultur- und baugeschichtlich wertvollen Stadtbildes gesichert werden und Fehlentwicklungen vermieden werden.
Die Erarbeitung des Satzungsentwurfes erfolgte unter Beteiligung der Sachgebiete Bauordnung und Stadtentwicklung sowie des Referates Denkmalschutz.
Anlage:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Gestaltungssatzung (31 KB) |