Vorlage - V/STR/65/0600/11
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Der Stadtrat beschließt:
- die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher
Anlagen in der Ortslage Zeitz- Aue/Aylsdorf.
- Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher
Anlagen in der Ortslage Zeitz- Aue/Aylsdorf ist ortsüblich bekanntzumachen.
Sie tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gesetzliche Grundlage: | § 172 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | 166/91, III/0504/2911/01
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Am 10.10.1991 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Beschluss über die Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Aue/Aylsdorf gefasst.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 01.06.1992.
Das Baugesetzbuch sieht für Erhaltungsmaßnahmen nach § 172 keine zeitliche Befristung vor.
Es besteht für die Gemeinde die Verpflichtung nach Wegfall der Anwendungsvoraussetzungen die förmliche Festlegung aufzuheben.
Aus stadtplanerischer Sicht ist für den Ortsteil Aue/Aylsdorf die Notwendigkeit der Erhaltungssatzung nicht mehr gegeben. Die städtebaulichen Ziele wurden im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Zeitz 2010 festgelegt. Auf dessen Grundlage werden im Rahmen des Stadtumbau sowohl kommunale als auch private Maßnahmen unterstützt.
Das Stadtentwicklungskonzept nimmt im System der städtebaulichen Planungen den Platz einer Rahmenplanung ein. Es hat die Aufwertung aber auch punktuellen Rückbau nicht mehr benötigter Bausubstanz zum Inhalt.
Die wichtigsten ortsbildprägenden Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Hier regelt sich der Erhalt nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Anlagen:
Aufhebungssatzung
Plan Geltungsbereich
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Erhaltungssatzung Aue-Aylsdorf Geltungsbereich (123 KB) | |||
2 | Satzung Aufhebung Aue-Aylsd. (15 KB) |
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