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Vorlage - V/STR/65/0600/11  

Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Aue/Aylsdorf
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Bezüglich:
V/STR/65/0598/11
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
24.08.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0600/11)
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2011 
20. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0600/11)  
Anlagen:
Erhaltungssatzung Aue-Aylsdorf Geltungsbereich
Satzung Aufhebung Aue-Aylsd.

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher

    Anlagen in der Ortslage Zeitz- Aue/Aylsdorf.

 

-  Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher

    Anlagen in der Ortslage Zeitz- Aue/Aylsdorf  ist ortsüblich bekanntzumachen.

    Sie tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 172 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

166/91,

III/0504/2911/01

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Am 10.10.1991 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Beschluss über die Satzung der Stadt Zeitz über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Aue/Aylsdorf gefasst.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 01.06.1992.

Das Baugesetzbuch sieht für Erhaltungsmaßnahmen nach § 172 keine zeitliche Befristung vor.

Es besteht für die Gemeinde die Verpflichtung nach Wegfall der Anwendungsvoraussetzungen die förmliche Festlegung aufzuheben.

 

Aus stadtplanerischer Sicht ist für den Ortsteil Aue/Aylsdorf  die Notwendigkeit der Erhaltungssatzung nicht mehr gegeben. Die städtebaulichen Ziele wurden im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Zeitz 2010 festgelegt. Auf dessen Grundlage werden im Rahmen des Stadtumbau sowohl kommunale als auch private Maßnahmen unterstützt.

 

Das Stadtentwicklungskonzept nimmt im System der städtebaulichen Planungen den Platz einer Rahmenplanung ein. Es hat die Aufwertung aber auch punktuellen Rückbau nicht mehr benötigter Bausubstanz zum Inhalt.

 

Die wichtigsten ortsbildprägenden Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Hier regelt sich der Erhalt nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Aufhebungssatzung

Plan Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erhaltungssatzung Aue-Aylsdorf Geltungsbereich (123 KB)    
Anlage 2 2 Satzung Aufhebung Aue-Aylsd. (15 KB)    
Stammbaum:
V/STR/65/0598/11   Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Hainichen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz
V/STR/65/0600/11   Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen in der Ortslage Zeitz-Aue/Aylsdorf ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   Fachbereich Technisches Zeitz   Beschlussvorlage Stadt Zeitz