Vorlage - V/STR/STR/0607/11
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aus den 90er Jahren stammende Gestaltungskonzeption unter Beachtung der Veränderungen im Denkmalschutzgesetz aktualisieren zu lassen.
Gesetzliche Grundlage: | GO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Verfügungsrechte im Stadtumbau - B.Schiffers –sind Anlass dafür, o. g. Konzeption der Stadt Zeitz zu überarbeiten und der zukünftigen Entwicklung unserer Stadt anpassen zu lassen. Der Umgang mit so genannten „Schrottimmobilien“ kann nicht durch „bunte Bilder“ gelöst werden. Weitere Begründung mündlich.