Vorlage - V/STR/20/0613/11
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Gesetzliche Grundlage: § 118 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 118 GO LSA die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren.
Der Beteiligungsbericht 2012 wird hiermit für das Ertragsjahr 2010 entsprechend § 118 GO LSA dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage).