Vorlage - V/STR/BM/0618/11
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Der Stadtrat beschließt
1. Die Bildung des Verbandes soll als Neugründung durch die beteiligten Kommunen erfolgen.
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2. Die Bildung des Verbandes soll durch Aufgabenübertragung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz auf den Abwasserzweckverband Zeitzer Land und nachfolgende Fusion der verbliebenen Verbände AZV Zeitzer Land und AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach erfolgen.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 6, 8, 14, 16 GKG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Über den Weg zu einem Großverband sind sich die Beteiligten noch nicht einig. Vorgeschlagen wurde zum einen die Gründung eines neuen Verbandes mit nachfolgender Auflösung der alten Verbände. Zum anderen könnte die Aufgabenübertragung von der Stadt Zeitz auf den AZV Zeitzer Land und die nachfolgende Fusion der beiden Zweckverbände Zeitzer Land und Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach stattfinden. Die Vor- und Nachteile dieser Varianten 3 und 1 entnehmen Sie der anliegenden Tabelle.
Übersicht über die bestehenden Alternativen
Anlagen:
Übersicht über die bestehenden Alternativen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage Bildung Großverband (1640 KB) |