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Vorlage - V/STR/BM/0620/11  

Betreff: Finanzierungsvereinbarung zur Erstellung einer Grobkalkulation für einen zukünftigen Großverband Abwasser
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
31.08.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2011 
20. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/BM/0620/11)  
Anlagen:
Anlage Finanzierungsvereinbarung

Der Stadtrat beschließt die Finanzierungsvereinbarung für die Erstellung einer Grobkalkulation für die Gebührenprognose des Großverbandes Abwasser

Der Stadtrat beschließt die Mitfinanzierung durch den Eigenbetrieb Abwasser für die Erstellung einer Grobkalkulation für die Gebührenprognose des Großverbandes Abwasser entsprechend der anliegenden Finanzierungsvereinbarung.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Eine Grobkalkulation künftiger Gebühren ist zentrales Element im weiteren Abstimmungs- und Entscheidungsprozeß zu einem Großverband Abwasser. Daraus soll die künftige Entwicklung der Gebühren in einem mittelfristigen Zeitraum 2011 - 2016 ablesbar sein. Dies ist auch die notwendige Grundlage, um die finanziellen Bedingungen eines Zusammenschlusses gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt zu vertreten.

 

Nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt ist eine solchen Grobkalkulation im Rahmen der Gebührenkalkulation umlegungsfähig. Deshalb soll sie durch die Träger der Abwasserbeseitigung beschlossen werden.

 

Die Beteiligten und die Kommunalaufsichtsbehörde gehen von Gesamtkosten in Höhe von ca. 30.000 EUR für die Erstellung der Kalkulation aus. Dies würde für den Eigenbetrieb der Stadt Zeitz eine Beteiligung von ca. 17.400 EUR bedeuten.

 

Aufgrund der notwendigen Schaffung von Grundlagen für die Strukturentscheidung zum Großverband wird die Ausgabe als unaufschiebbar und daher unabweisbar angesehen. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises hat die Stadt Zeitz zur Unterzeichnung der Vereinbarung bis zum 15.09.2011 aufgefordert.

Anlage:

Anlage:

Finanzierungsvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Finanzierungsvereinbarung (1737 KB)