Vorlage - V/STR/BM/0620/11
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Der Stadtrat beschließt die Mitfinanzierung durch den Eigenbetrieb Abwasser für die Erstellung einer Grobkalkulation für die Gebührenprognose des Großverbandes Abwasser entsprechend der anliegenden Finanzierungsvereinbarung.
Gesetzliche Grundlage: | - |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Eine Grobkalkulation künftiger Gebühren ist zentrales Element im weiteren Abstimmungs- und Entscheidungsprozeß zu einem Großverband Abwasser. Daraus soll die künftige Entwicklung der Gebühren in einem mittelfristigen Zeitraum 2011 - 2016 ablesbar sein. Dies ist auch die notwendige Grundlage, um die finanziellen Bedingungen eines Zusammenschlusses gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt zu vertreten.
Nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt ist eine solchen Grobkalkulation im Rahmen der Gebührenkalkulation umlegungsfähig. Deshalb soll sie durch die Träger der Abwasserbeseitigung beschlossen werden.
Die Beteiligten und die Kommunalaufsichtsbehörde gehen von Gesamtkosten in Höhe von ca. 30.000 EUR für die Erstellung der Kalkulation aus. Dies würde für den Eigenbetrieb der Stadt Zeitz eine Beteiligung von ca. 17.400 EUR bedeuten.
Aufgrund der notwendigen Schaffung von Grundlagen für die Strukturentscheidung zum Großverband wird die Ausgabe als unaufschiebbar und daher unabweisbar angesehen. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises hat die Stadt Zeitz zur Unterzeichnung der Vereinbarung bis zum 15.09.2011 aufgefordert.
Anlage:
Finanzierungsvereinbarung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage Finanzierungsvereinbarung (1737 KB) |