Vorlage - V/STR/65/0625/11
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Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz „Zekiwa-Altwerk“ und der
dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt-
bericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind
von der Auslegung zu benachrichtigen.
Gesetzliche Grundlage: | § 3 (2) BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss 125/94
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer 54. Tagung am 09.06.1994 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 „Zekiwa Altwerk“ gefasst.
Zwischenzeitlich haben sich einige Investoren für das Areal der ehemaligen Kinderwagenfabrik interessiert, jedoch konnten die Konzepte aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.
Nunmehr plant der Eigenbetrieb Abwasser Zeitz an dem Standort die Errichtung eines Regenüberlaufeckens (RÜB), um bei Starkregen einen Abschlag von Mischwasser aus dem Kanal in die Vorflut zukünftig auszuschließen.
Weiterhin soll der demographischen Entwicklung der Stadt Zeitz Rechnung getragen werden, indem Abbruchflächen als Grünflächen gestaltet werden. Dadurch wird das Wohnumfeld in diesem Innenstadtbereich aufgewertet.
Die Hinweise der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Fachbereiche wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 eingearbeitet.
Anlagen: