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Vorlage - V/STR/65/0625/11  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 "Zekiwa Altwerk"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
28.09.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.10.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.10.2011 
21. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/65/0625/11)
Anlagen:
Begründung B- Plan 22 September 2011
Textliche Festsetzungen B- Plan 22 September 2011
Deckblatt sept. 11
Legende1_09_11
Legende2_09_11
Präambel_Verfvermerke_04_11
B-Plan 22-Farbe 09-11

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz „Zekiwa-Altwerk“ und der

    dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der

    vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)

    und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt-

    bericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind

    von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 3 (2) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss 125/94

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer 54. Tagung am 09.06.1994 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 „Zekiwa Altwerk“ gefasst.

Zwischenzeitlich haben sich einige Investoren für das Areal der ehemaligen Kinderwagenfabrik interessiert, jedoch konnten die Konzepte aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.

 

Nunmehr plant der Eigenbetrieb Abwasser Zeitz an dem Standort die Errichtung eines Regenüberlaufeckens (RÜB), um bei Starkregen einen Abschlag von Mischwasser aus dem Kanal in die Vorflut zukünftig auszuschließen.

 

Weiterhin soll der demographischen Entwicklung der Stadt Zeitz Rechnung getragen werden, indem Abbruchflächen als Grünflächen gestaltet werden. Dadurch wird das Wohnumfeld in diesem Innenstadtbereich aufgewertet.

 

Die Hinweise der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Fachbereiche wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 eingearbeitet.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung B- Plan 22 September 2011 (100 KB)    
Anlage 2 2 Textliche Festsetzungen B- Plan 22 September 2011 (19 KB)    
Anlage 3 3 Deckblatt sept. 11 (694 KB)    
Anlage 4 4 Legende1_09_11 (33 KB)    
Anlage 5 5 Legende2_09_11 (34 KB)    
Anlage 6 6 Präambel_Verfvermerke_04_11 (35 KB)    
Anlage 7 7 B-Plan 22-Farbe 09-11 (1845 KB)