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Vorlage - V/STR/65/0657/11  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
12.01.2012 
Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
11.01.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.01.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2012 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0657/11)
Anlagen:
Auswertung TÖB B-Pl.61
Begründung B-Pl.61
B-Plan B-Pl.61
Umweltbericht B-Pl.61

1

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 werden gebilligt.

 

2.   Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen in der Fassung vom 04. November 2011 und der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 04. November 2011 sowie bereits aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.   Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/65/0501/11 – Aufstellungsbeschluss

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Am 19.05.2011 wurde durch den Stadtrat der Aufstellungsbeschluss für den  vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Ortsteil Theißen gefasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 01.08.- 02.09.2011 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11.07.2011 zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis 17.08.2011 aufgefordert.

 

Das Ergebnis wurde in der als Anlage beiliegenden Auswertung zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.

 

Nunmehr macht sich der Billigungs- und Auslegungsbeschluss dieses Entwurfes erforderlich.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswertung TÖB B-Pl.61 (35 KB)    
Anlage 2 2 Begründung B-Pl.61 (154 KB)    
Anlage 3 3 B-Plan B-Pl.61 (277 KB)    
Anlage 4 4 Umweltbericht B-Pl.61 (41 KB)