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Vorlage - V/STR/10/0757/12  

Betreff: Beibehaltung des Schulbezirkes der Grundschule Nonnewitz ab 1.8.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Entscheidung
17.04.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Schülerzahlen GS bis 2017
Anlage 2 Vorausberechnung Langzeitprognose 2012

Der Ortschaftsrat Nonnewitz beauftragt die Verwaltung die Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule Nonnewitz mit dem bisherigen Einzugsgebiet Ortschaft Nonnewitz mit Ortsteilen, Ortsteil Theißen, Ortsteil Luckenau, Ortschaft Pirkau im Rahmen der

Der Ortschaftsrat Nonnewitz empfiehlt dem Oberbürgermeister, die Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule Nonnewitz mit dem bisherigen Einzugsgebiet Ortschaft Nonnewitz mit Ortsteilen, Ortsteil Theißen, Ortsteil Luckenau, Ortschaft Pirkau im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 1.8.2014 beizubehalten.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Schulgesetz LSA, VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom 9.04.2010

bereits gefasste Beschlüsse:

nein

aufzuhebende Beschlüsse:

nein

 

Begründung:

 

1.Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

Ab 01.08.2012 verfügt die Stadt Zeitz noch über 7 Grundschulen, davon 5 im Stadtgebiet und 2 in den Ortsteilen Nonnewitz und Kayna.

Darüber hinaus ist die Stadt Zeitz Träger der Sekundarschule III, Schillerstraße und der Sekundarschule „Am Schwanenteich“.

1.1.              Einzugsbereiche der Grundschulen im Stadtgebiet

?         Einzugsgebiet Oberstadt, Bergsiedlung, Zeitz-Ost;

      Grundschule Bergsiedlung, Platanenweg 32

      Grundschule Zeitz-Ost, G.-Mahler-Str. 14

 

?         Einzugsgebiet Stadtmitte

      3. Grundschule, Pestalozzistraße 5

 

?         Einzugsgebiet Völkerfreundschaft, Rasberg, Elsterhang

Grundschule Zeitz-Rasberg, Karl- Marx- Str. 31

 

?         Einzugsgebiet  Unterstadt, Aue- Aylsdorf,  Zangenberg

8.  Grundschule, Auf dem Schlagstück 11

 

1.2.               Einzugsbereiche der Grundschulen  in den Ortsteilen

?         Einzugsgebiet Ortschaft Nonnewitz mit Ortsteilen, Ortsteil Theißen, Ortsteil Luckenau, Ortschaft Pirkau

Grundschule Nonnewitz

 

?         Einzugsgebiet Ortschaft Kayna mit Ortsteilen, Ortschaft Würchwitz mit Ortsteilen, Ortschaft  Geußnitz mit Ortsteilen

      Grundschule Schnaudertal, Kayna

 

Mit  den vorhandenen Grundschulen verfügt die Stadt Zeitz über ein ausgewogenes Netz an Grundschulen, das dem Prinzip – kurze Beine, kurze Wege gerecht wird.

 

Als Schule in freier Trägerschaft nimmt die Evangelische Grundschule Schüler aus Zeitz und den umliegenden Gemeinden auf.

       

2.               Entwicklung der Schülerzahlen – Bestandsfähigkeit der Schulen

 

2.1.              Bestandsfähigkeit – gesetzliche Grundlagen    

 

Grundlagen für die Bestandsfähigkeit der Schulen legt die VO zur Schulentwicklungsplanung  vom 22.9.2008.

 

Eckpunkte der Verordnung

 

Grundschulen -                  Mindestschülerzahl 60

Entstehen im Zuge der Gemeindegebietsreform im ländlichen Raum Mehrfachstandorte von Grundschulen, können Grundschulen an betroffenen ehemaligen Einzelstandorten fortgeführt werden, wenn die Mindestschülerzahl von 40 erreicht wird.

 

2.2. Bestandsfähigkeit der Grundschulen in der Stadt Zeitz

 

Die Vorausberechnung der Schülerzahlen der Grundschulen an Hand der Geburten weist in der Stadt Zeitz einen Rückgang von gegenwärtig ca. 810 Schülern auf ca. 740 Schüler im Schuljahr 2017/18 aus.(s. Anlage 1)

Laut Vorausberechnung der Schülerzahlen auf Basis der 5. regionalisierten Bevölkerungsstatistik geht die Anzahl der Grundschüler in der Stadt Zeitz auf ca. 550 Schüler im Schuljahr 2025/26 zurück.(s. Anlage 2)

Trotz Rückgang der Schülerzahlen ist die Bestandsfähigkeit der jetzigen Schulstandorte auf der Grundlage der jetzigen Schulbezirke langfristig gegeben, da der Rückgang nicht zwangsläufig mit der Aufgabe des Schulstandortes verbunden ist.

Als ehemaliger Einzelstandort ist die Fortführung der  Grundschule Nonnewitz im  Gebietsänderungsvertrag festgeschrieben.

 

 

3. Öffnung der Schulbezirke im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung

 

3.1. bisherige Regelung- gesetzliche Grundlagen

 

Die Stadt Zeitz hat in den vergangenen Jahren auf der Grundlage des § 41/1 Schulgesetz LSA Schulbezirke für die Grundschulen und die Sekundarschulen festgelegt und  im Rahmen der Schulentwicklungsplanung durch Stadtratsbeschluss bestätigt. Danach haben die Schüler zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule laut Schulbezirk zu besuchen. (Schulbezirke s.1.1.)

In begründeten Fällen können Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Einschulung außerhalb des Schulbezirkes stellen. Die Entscheidung trifft das Landeschulamt.

 

Mit der Festlegung von Schulbezirken hat die Stadt Zeitz als Schulträger die Zuordnung der Schulanfänger reguliert  und  damit unter Berücksichtigung des Schulweges Einfluss auf die Größe der Schulen genommen.

 

Für die Schulanfänger ab 01.08.2013 wurde gemäß Runderlass des MK die Aufforderung an die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung der schulpflichtigen Kinder an der für sie zuständigen Grundschule auf der Grundlage der beschlossenen Schulbezirke im Januar 2012 veröffentlicht.

 

3.2. Verzicht auf die Festlegung von Schulbezirken

 

Laut § 86 e Schulgesetz LSA können Schulträger seit 1.8.2006 mit Zustimmung der Schulbehörde ganz oder teilweise auf die Festlegung von Schulbezirken verzichten.

Mit dem Verzicht auf die Festlegung von Schulbezirken wird den Eltern die Möglichkeit eingeräumt, eine Schule im Gebiet des Schulträgers auszuwählen.

Damit entfällt die bisherige Ausnahmeregelung durch das Landesschulamt.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab 1.8.2014 beabsichtigt die Verwaltung  auf der Grundlage des § 86 e Schulgesetz LSA eine Öffnung der Schulbezirke der Grundschulen ganz (alle Grundschulen der Stadt Zeitz) oder teilweise (nur für Grundschulen im Stadtgebiet) vorzubereiten.

Bei Einbeziehung aller Grundschulen gilt die Auswahlmöglichkeit der Eltern, die in der Stadt Zeitz wohnen, für alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

Bereits 2008 hat die Verwaltung die Aufhebung der Schulbezirke geprüft. Auf Grund fehlender gesetzlicher Regelungen zur Festlegung der Kapazität und zur Festlegung  eines Auswahlverfahrens wurde der Verzicht auf die Festlegung der Schulbezirke nicht weiter verfolgt.

 

Mit der  VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom 9.4.2010  wurden die Festlegung von Kapazitätsgrenzen und die eines Auswahlverfahrens geregelt.

 

Die Schulleiter der Grundschulen wurden im Rahmen einer Schulleiterberatung über die beabsichtigte Öffnung informiert.

Im Interesse der langfristigen Planung des Bestands der beiden Sekundarschulen in der Stadt Zeitz wird weiterhin an einer Festlegung der Schulbezirke der Sekundarschulen festgehalten.

 

Ausgehend davon, dass nicht an allen  Grundschulen der Stadt Zeitz eine unbegrenzte Aufnahme von Schülern möglich ist und der Sanierungsstand einschließlich Außengelände nicht an allen Schulen gleich ist, muss im Rahmen einer Satzung das Aufnahmeverfahren durch die Stadt Zeitz als Schulträger geregelt werden.

Schwerpunkte:

 

?         Festlegung der Aufnahmekapazität der Schule als Zügigkeit, die mindestens die Schüler des räumlichen Bereiches aufnehmen kann

?         Festlegung des räumlichen Bereiches, der als nächstgelegene Schule ausgewiesen wird, um sicherzustellen, dass Kindern die in räumlicher Nähe der Schule wohnen ein Anspruch auf den Besuch der nächstgelegenen Schule erhalten bleibt.

?         Festlegung eines Auswahlverfahrens durch die Stadt Zeitz als Schulträger, für den Fall, dass sich an der Schule mehr Schüler angemeldet haben, als im Rahmen der festgelegten Kapazität aufgenommen werden können.

Vorrang haben die Schüler, für die die Schule die nächstgelegene Schule ist

?         Terminliche Festlegungen

 

 

Die Stadt Zeitz möchte mit der Öffnung der Schulbezirke im Bereich Grundschulen das Wahlrecht der Eltern berücksichtigen. Auch die Profilierung der Grundschulen wird positiv beeinflusst.

 

Da eine Öffnung der Schulbezirke auch dazu führen kann, dass die erforderliche Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklasse (10 Schüler) nicht erreicht wird, schlägt die Verwaltung  die teilweise Öffnung der Schulbezirke der Grundschulen  im Stadtgebiet ab 2014/15 vor.

Mit dem gegenwärtig festgelegten Schulbezirk der Grundschule Nonnewitz kann nach jetzigem Kenntnisstand eine Größe der Schule von ca. 80 Schülern gesichert werden.

Die Verwaltung empfiehlt auch weiterhin den Schulbezirk für die Grundschule Nonnewitz festzulegen.

 

Zur Klärung der Festlegung des Schulbezirkes im Rahmen der zu erarbeitenden Schulentwicklungsplanung ab 1.8.2014 ist die Empfehlung des Ortschaftsrates zur Beibehaltung des Schulbezirkes der Grundschule Nonnewitz einzuholen.

Die auf dieser Grundlage zu erarbeitende Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz wird dem Ortschaftsrat vor Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.

 

Anlage 1              Vorausberechnung der Schülerzahlen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

Anlage 2                            Vorausberechnung der Schülerzahlen der Grundschulen mit Langzeitprognose

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Schülerzahlen GS bis 2017 (61 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Vorausberechnung Langzeitprognose 2012 (57 KB)