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Vorlage - V/STR/65/0766/12  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
27.06.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.07.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.07.2012 
29. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0766/12)
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk Satzung B- Plan 22
Anlage 2 ; 2.1 Abwägung B-Plan 22
Anlage 2.2 B-Plan 22 22.05.12
Anlage 4 Planzeichnung Farbe Satzung B-Plan 22
Anlage 3 Übersichtsplan Satzung B-Plan 22
Anlage 4 Planzeichenerklärung 2 sw Satzung B -Plan 22
Anlage 4 Planzeichnung sw Satzung B- Plan 22
Anlage 4 Präambel_Planzeichenerklärung 1sw Satzung B- Plan 22
Anlage 5 Textliche Festsetzungen B- Plan 22 Satzung
Anlage 6 B-Plan 22 23.05.12
Inhaltsverzeichnis Vorlage Satzung B- Plan 22

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-

   bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes

   Nr. 22 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung  vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

   22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zeitz

   „ZEKIWA-Altwerk“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

   (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 22

   wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

 

§ 10 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss  - 125/94

Billigungs- u. Auslegungsbeschluss – V/STR/650625/1310/11

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 „ZEKIWA-Altwerk“ wurde am 09.06.1994 gefasst.

 

Eine erste frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 01.11.199410.11.1994 statt. Nachdem für das Areal des ehemaligen ZEKIWA-Altwerkes viele Konzepte entwickelt wurden, konnte jedoch aus verschiedenen Gründen bisher keines umgesetzt werden.

 

Zwischenzeitlich wurden am Standort Gebäudeabbrüche durchgeführt und Freiflächen gestaltet. Das Eckgebäude Geschwister-Scholl-Str. 16 wurde vom Treuhänder der Stadt Zeitz, der DSK, erworben und soll saniert werden.

 

Der Eigenbetrieb Abwasser Zeitz plant an dem Standort die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage (Regenüberlaufbecken).

 

Es wurde ein der demographischen Entwicklung der Stadt Zeitz und den Zielen des Stadtumbau angepasster Entwurf erarbeitet und die erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 27.05.2011 statt.

Parallel dazu wurden auch die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.

 

Die Hinweise aus diesen frühzeitigen Beteiligungen sowie die Hinweise aus den Fachbereichen der Stadt Zeitz wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB fand in der Zeit vom 01.11.2011 bis zum 02.12.2011 statt.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.10.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.11.2011 aufgefordert.

Die vorgebrachten Hinweise / Bedenken wurden abgewogen und dem Stadtrat vorgelegt.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk Satzung B- Plan 22 (12 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 ; 2.1 Abwägung B-Plan 22 (21 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2.2 B-Plan 22 22.05.12 (178 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Planzeichnung Farbe Satzung B-Plan 22 (516 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3 Übersichtsplan Satzung B-Plan 22 (695 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 4 Planzeichenerklärung 2 sw Satzung B -Plan 22 (35 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 4 Planzeichnung sw Satzung B- Plan 22 (101 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 4 Präambel_Planzeichenerklärung 1sw Satzung B- Plan 22 (40 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 5 Textliche Festsetzungen B- Plan 22 Satzung (20 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 6 B-Plan 22 23.05.12 (133 KB)    
Anlage 11 11 Inhaltsverzeichnis Vorlage Satzung B- Plan 22 (12 KB)