Vorlage - V/STR/65/0766/12
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-
bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes
Nr. 22 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zeitz
„ZEKIWA-Altwerk“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 22
wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den
Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu
geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage:
| § 10 BauGB |
bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss - 125/94 Billigungs- u. Auslegungsbeschluss – V/STR/650625/1310/11
|
aufzuhebende Beschlüsse: | keine
|
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 „ZEKIWA-Altwerk“ wurde am 09.06.1994 gefasst.
Eine erste frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 01.11.1994 – 10.11.1994 statt. Nachdem für das Areal des ehemaligen ZEKIWA-Altwerkes viele Konzepte entwickelt wurden, konnte jedoch aus verschiedenen Gründen bisher keines umgesetzt werden.
Zwischenzeitlich wurden am Standort Gebäudeabbrüche durchgeführt und Freiflächen gestaltet. Das Eckgebäude Geschwister-Scholl-Str. 16 wurde vom Treuhänder der Stadt Zeitz, der DSK, erworben und soll saniert werden.
Der Eigenbetrieb Abwasser Zeitz plant an dem Standort die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage (Regenüberlaufbecken).
Es wurde ein der demographischen Entwicklung der Stadt Zeitz und den Zielen des Stadtumbau angepasster Entwurf erarbeitet und die erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 27.05.2011 statt.
Parallel dazu wurden auch die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.
Die Hinweise aus diesen frühzeitigen Beteiligungen sowie die Hinweise aus den Fachbereichen der Stadt Zeitz wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB fand in der Zeit vom 01.11.2011 bis zum 02.12.2011 statt.
Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.10.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.11.2011 aufgefordert.
Die vorgebrachten Hinweise / Bedenken wurden abgewogen und dem Stadtrat vorgelegt.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Verfahrensvermerk Satzung B- Plan 22 (12 KB) | |||
2 | Anlage 2 ; 2.1 Abwägung B-Plan 22 (21 KB) | |||
3 | Anlage 2.2 B-Plan 22 22.05.12 (178 KB) | |||
4 | Anlage 4 Planzeichnung Farbe Satzung B-Plan 22 (516 KB) | |||
5 | Anlage 3 Übersichtsplan Satzung B-Plan 22 (695 KB) | |||
6 | Anlage 4 Planzeichenerklärung 2 sw Satzung B -Plan 22 (35 KB) | |||
7 | Anlage 4 Planzeichnung sw Satzung B- Plan 22 (101 KB) | |||
8 | Anlage 4 Präambel_Planzeichenerklärung 1sw Satzung B- Plan 22 (40 KB) | |||
9 | Anlage 5 Textliche Festsetzungen B- Plan 22 Satzung (20 KB) | |||
10 | Anlage 6 B-Plan 22 23.05.12 (133 KB) | |||
11 | Inhaltsverzeichnis Vorlage Satzung B- Plan 22 (12 KB) |