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Vorlage - V/STR/65/0768/12  

Betreff: Beschluss zur Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
24.05.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
27.06.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.07.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.07.2012 
29. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0768/12)
Anlagen:
Plan Umleg.aus.

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

die Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“, da die Umlegung nach Ansicht des Umlegungsausschusses nicht mehr durchgeführt werden kann und mit der Anordnung einer weiteren Umlegung in absehbarer Zeit nicht zur rechnen ist.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und das Grundbuchamt zu veranlassen, die Umlegungsvermerke im Grundbuch zu löschen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 5 Verordnung über die Bauordnung nach

dem Baugesetzbuch (VO Bod) –

Landesrecht SA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/65/060/0809/11

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Durch den Gemeinderat der damaligen Gemeinde Theißen wurde durch Beschluss am 28.03.1996 angeordnet, für das geplante Gewerbegebiet „Radeland“, ein Umlegungsverfahren durchzuführen.

Der Umlegungsausschuss „Radeland“ leitete mit Beschluss vom 23.04.1996 das Verfahren ein.

 

Hinsichtlich des Umlegungsverfahrens Gewerbegebiet „Radeland“ sind die Gespräche mit möglichen Investoren ohne Ergebnis geblieben. Nach Ansicht des Umlegungsausschusses kann die Umlegung nicht mehr durchgeführt werden und mit der Anordnung einer weiteren Umlegung ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

 

Jedoch soll im Weiteren das Gewerbegebiet mit vereinfachten Festsetzungen und weniger Regelungsinhalt weiter entwickelt werden. Auf die bisher geplante interne Erschließung soll verzichtet werden, da diese keine ausreichend großen Parzellen ermöglichte.

Bei Verzicht der internen Erschließung und Nutzung der vorhandenen Straßen zur Anbindung an das zukünftige Gewerbegebiet kann auf das Umlegungsverfahren verzichtet werden.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan Umleg.aus. (625 KB)