Vorlage - V/STR/65/0768/12
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Der Stadtrat beschließt:
die Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“, da die Umlegung nach Ansicht des Umlegungsausschusses nicht mehr durchgeführt werden kann und mit der Anordnung einer weiteren Umlegung in absehbarer Zeit nicht zur rechnen ist.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und das Grundbuchamt zu veranlassen, die Umlegungsvermerke im Grundbuch zu löschen.
Gesetzliche Grundlage: | § 5 Verordnung über die Bauordnung nach dem Baugesetzbuch (VO Bod) – Landesrecht SA
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bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/65/060/0809/11
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Durch den Gemeinderat der damaligen Gemeinde Theißen wurde durch Beschluss am 28.03.1996 angeordnet, für das geplante Gewerbegebiet „Radeland“, ein Umlegungsverfahren durchzuführen.
Der Umlegungsausschuss „Radeland“ leitete mit Beschluss vom 23.04.1996 das Verfahren ein.
Hinsichtlich des Umlegungsverfahrens Gewerbegebiet „Radeland“ sind die Gespräche mit möglichen Investoren ohne Ergebnis geblieben. Nach Ansicht des Umlegungsausschusses kann die Umlegung nicht mehr durchgeführt werden und mit der Anordnung einer weiteren Umlegung ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
Jedoch soll im Weiteren das Gewerbegebiet mit vereinfachten Festsetzungen und weniger Regelungsinhalt weiter entwickelt werden. Auf die bisher geplante interne Erschließung soll verzichtet werden, da diese keine ausreichend großen Parzellen ermöglichte.
Bei Verzicht der internen Erschließung und Nutzung der vorhandenen Straßen zur Anbindung an das zukünftige Gewerbegebiet kann auf das Umlegungsverfahren verzichtet werden.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Plan Umleg.aus. (625 KB) |