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Vorlage - V/STR/32/0775/12  

Betreff: Information zur Feuerwehr-Card
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
26.06.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
18.06.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
19.06.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz      
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
20.06.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
21.06.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
26.06.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen     
Bauausschuss Anhörung
27.06.2012 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
05.07.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna zur Kenntnis genommen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
12.07.2012 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Anhörung
19.07.2012 
29. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Der Stadt Zeitz obliegen nach dem Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung im eigenen Wirkungskreis,

Der Stadt Zeitz obliegen nach dem Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung im eigenen Wirkungskreis,

Dazu bedient sie sich der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, welche innerhalb des Stadtgebietes in 10 Ortswehren strukturell untergliedert ist.

 

Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ist an eine hohe körperliche Belastbarkeit ihrer Mitglieder im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst gebunden.

Zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit der aktiven Kräfte erhalten diese die Möglichkeit  die Bäder- und Sporteinrichtungen der Stadt Zeitz durch die Gewährung des freien Eintritts zu nutzen.

 

Außerdem sollen mit der Feuerwehr-Card auch die Möglichkeiten der Gewinnung von Nachwuchs verbessert werden und das Engagement der aktiven Kräfte belohnt werden.

 

Die Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr sind die Gewähr der Stadt Zeitz für die Erfüllung der Pflichtaufgabe des Brandschutzes und der Hilfeleistung.

 

Der aktive Dienst wird den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr im Dienstausweis durch einen entsprechenden Eintrag durch den Oberbürgermeister besiegelt.

Bei Vorlage des Dienstausweises mit diesem Eintrag  wird ihnen freier Eintritt in den Bädereinrichtungen gewährt.

 

Bei einer beabsichtigten Nutzung von Sportstätten / Sporthallen ist eine vorherige Anmeldung im Sachgebiet Bildung, Jugend und Sport - Frau Höfer zur Eintaktung in die Belegungspläne erforderlich.

 

Ob auch die Betreiber kommunaler Bad- und Sporteinrichtungen (Bsp.: Bad Theißen) den aktiven Mitgliedern der Feuerwehr künftig einen freien Eintritt gewähren, bedarf noch der Klärung.