Vorlage - V/STR/32/0775/12
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Der Stadt Zeitz obliegen nach dem Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung im eigenen Wirkungskreis,
Dazu bedient sie sich der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, welche innerhalb des Stadtgebietes in 10 Ortswehren strukturell untergliedert ist.
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ist an eine hohe körperliche Belastbarkeit ihrer Mitglieder im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst gebunden.
Zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit der aktiven Kräfte erhalten diese die Möglichkeit die Bäder- und Sporteinrichtungen der Stadt Zeitz durch die Gewährung des freien Eintritts zu nutzen.
Außerdem sollen mit der Feuerwehr-Card auch die Möglichkeiten der Gewinnung von Nachwuchs verbessert werden und das Engagement der aktiven Kräfte belohnt werden.
Die Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr sind die Gewähr der Stadt Zeitz für die Erfüllung der Pflichtaufgabe des Brandschutzes und der Hilfeleistung.
Der aktive Dienst wird den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr im Dienstausweis durch einen entsprechenden Eintrag durch den Oberbürgermeister besiegelt.
Bei Vorlage des Dienstausweises mit diesem Eintrag wird ihnen freier Eintritt in den Bädereinrichtungen gewährt.
Bei einer beabsichtigten Nutzung von Sportstätten / Sporthallen ist eine vorherige Anmeldung im Sachgebiet Bildung, Jugend und Sport - Frau Höfer zur Eintaktung in die Belegungspläne erforderlich.
Ob auch die Betreiber kommunaler Bad- und Sporteinrichtungen (Bsp.: Bad Theißen) den aktiven Mitgliedern der Feuerwehr künftig einen freien Eintritt gewähren, bedarf noch der Klärung.