Vorlage - V/STR/65/0777/12
|
|
Der Ortschaftsrat Theißen stimmt der Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.63000.95415 – Gemeindestraßen – Fußgängerbrücke Wiesenstraße Theißen in Höhe von 6.000,00 € zu.
Die Mittel hierfür sollen der Rücklage der Ortschaft Theißen Haushaltsstelle 02.91000.31000 entnommen werden.
Gesetzliche Grundlage: | § 62 Abs. 4 GO LSA
|
bereits gefasste Beschlüsse: | -
|
aufzuhebende Beschlüsse: | -
|
Begründung:
Am 03.05.2012 erfolgte die Eröffnung der Angebote für das Bauvorhaben „Ersatzneubau der Brücke über den Maibach in der Wiesenstraße in Theißen“ mit dem Ergebnis, dass das wirtschaftlichste Angebot ca. 3.000,00 € über der Kostenberechnung von 2011 liegt.
Weitere Mittel in Höhe von 3.000,00 € werden für Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 (Bauüberwachung, Abnahme) sowie der Prüfung der Standsicherheit der Baugrubensohle (Baugrubenabnahme) benötigt.
Die berechneten Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach heutigem Stand 30.298,80 €.
Die Mittel in Höhe von 6.000,00 € sind der Rücklage der Ortschaft Theißen, Haushaltsstelle 02.91000.31000 zu entnehmen.
Die Bereitstellung der Mittel ist unabweisbar und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, da der Überbau der Fußgängerbrücke starke Schäden in Form von Abrostungen der Stahlträger aufweist und die Gründungssicherheit der derzeitigen Widerlager nicht mehr gewährleistet ist. Dies hätte mittelfristig zur Folge, dass diese Brücke für den Fußgängerverkehr gesperrt werden müsste und somit ein wesentlicher Zugangsweg zum Freibad Theißen nicht mehr gegeben ist.
Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.000,00 € macht sich erforderlich.