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Vorlage - V/STR/65/0824/12  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau Cranachweg VI
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
10.10.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.11.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.11.2012 
32. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0824/12)
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage
Anlage 2 Durchführungsvertrag Ergänzung
Anlage 3.1 Deckblatt Abwägung
Anlage 3.2 Tabelle TÖB
Anlage 3.4 Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4.1 Planzeichnung
Anlage 4.2 Planzeichenerklärung
Anlage 4.3 Übersichtskarte_61
Anlage 5 Text 27.8.12
Anlage 3.3 Abwägung TÖB
Anlage 6 Begründung

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

- Die beiliegende Ergänzung des Durchführungsvertrages (Anlage 2) wird gebilligt.

 

- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der

  Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 1. Änderung

  des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau

  Cranachweg VI“ wurde geprüft und bewertet.

  Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

  vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

  22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen

  Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A,

  Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 wird

  gebilligt.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

  Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 i. V. m § 13 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Abwägungs- und Satzungsbeschluss – V/STR/65/0150/2801/10

Aufstellungsbeschluss 1. Änderung – V/STR/65/0753/1406/12

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

 

Am 28.01.2010 wurde durch den Stadtrat der Stadt Zeitz der Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbzogenen Bebauungsplanes Nr. 59 „Eigenheimbau Chranachweg VI“ gefasst. Der Bebauungsplan ist am 20.03.2010 in Kraft getreten.

 

Nunmehr beabsichtigt der Investor, einen Anbau außerhalb des Baufensters sowie ein Flachdach zu errichten.

 

Auf der Grundlage des Bebauungsplanes ist dieses Vorhaben derzeit nicht zulässig.  Aus diesem Grund machte sich eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Mit Schreiben vom 26.03.2012 hat der Vorhabenträger die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.

 

Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden kann.

 

Zwischenzeitlich wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die abgegebenen Stellungnahmen sind in die vorliegende Abwägung eingeflossen. Nach erfolgtem Satzungsbeschluss tritt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Bekanntmachung in Kraft.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage (35 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Durchführungsvertrag Ergänzung (45 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3.1 Deckblatt Abwägung (28 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3.2 Tabelle TÖB (64 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 3.4 Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung (37 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 4.1 Planzeichnung (143 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 4.2 Planzeichenerklärung (133 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 4.3 Übersichtskarte_61 (107 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 5 Text 27.8.12 (3191 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 3.3 Abwägung TÖB (65 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 6 Begründung (74 KB)