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Vorlage - V/STR/STR/0844/12  

Betreff: Machbarkeitsstudie zur Einordnung einer Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur zum Bauleitverfahren im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/2
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
21.11.2012 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
13.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
DOC120912-12092012150217
DOC120912-12092012151235
DOC120912-12092012152040

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtratsbeschluss V/STR/65/0322/10 Nr

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtratsbeschluss V/STR/65/0322/10 Nr. 2 vierter Anstrich folgend, die

 

Einordnung einer Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur, hier „Ersatzneubau einer Schwimmhalle“ gemäß vorliegender Planung des Büros Bauconcept, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/2 zu prüfen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§§ 1, 2, 10 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

Satzungsbeschluss II/0672/0412/97

Beschluss V/STR/65/0322/10

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

 

Der vorliegende Planungsentwurf des Büros Bauconcept hat den Ersatzneubau einer Schwimmhalle im Bereich der jetzigen Schwimmhalle in der Freiligrathstraße untersucht. Die jetzige Schwimmhalle ist in der Bausubstanz mittelfristig nicht mehr nutzbar, da die Bausubstanz einer hohen und  kostspieligen Sanierung bedarf.

Im Rahmen der Planungen durch das Büro Bauconcept würde der Baukörper der neuen Schwimmhalle jedoch innerhalb des Überschwemmungsgebietes HQ 100 der Weißen Elster liegen. Dadurch wären die Baukosten an diesem Standort durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes zusätzlich belastet.

 

Unter Verwendung der Planungsunterlagen von Bauconcept soll die Möglichkeit der Einordnung in den B-Plan 10/2 geprüfte werden, siehe auch Zeichnungsunterlagen 1 bis 3 zu dieser Beschlussvorlage. Unter Berücksichtigung der Geländesituation im Gebiet des B-Planes 10/2 müsste dann der vorliegende Baukörper von gegenwärtig zwei Etagenebenen, eine dritte Etagenebene erhalten. Durch die relative Flachgründung des Baukörpers wird auch der Archäologie in diesem geschichtsträchtigen, ältesten Zeitzer Stadtgebietes, Rechnung getragen.

Zudem sollte die Straßenfront zur Straße im Brühl weitgehend der historischen Bauflucht folgen und die Ansicht des Baukörpers in diesem Bereich weitgehend der historischen Ansicht alter Brühlhäuser folgen (Schaufassaden).

In den der Vorlage als Anlage beigefügten Zeichnungen ist bereits die im Bauausschuss am 05.09.2012 vorgestellte Einordnung des Weinberges und des Spielplatzes berücksichtigt, ohne das Änderungen zu diesen Vorhaben wegen der Schwimmhalle erforderlich werden.

 

Bei Realisierung des Gesamtvorhabens würde eindrucksvoll ein hochwertiger Erlebnisbereich für die Stadt entstehen, beginnend vom Schlosspark, über den Schlosskomplex Moritzburg, die Orangerie und das Brühlcenter. Es könnten auch dadurch Synergieeffekte ausgelöst werden zu dem historisch so wertvollen Baudenkmal des Gebäudes Brühl Nr. 3 (Zeitzer Höfe aus dem 16. bis 18. Jahrhundert mit den mehreckigen Treppentürmen und Laubengängen). Zusammen mit den bereits avisierten Maßnahmen an der Bausubstanz in der Scharrenstraße wurde sich dann im Gebiet Rothestraße, Brühl und Scharrenstraße ein geschlossenes Ensemble bis zur Stadtmitte ergeben, was zweifellos zur Belebung der Altstadt beitragen würde.

 

Die Frage zu Parkflächen im Brühl kann ebenfalls als ausreichend beantwortet werden, wenn die bereits vorhandenen Flächen am Steintortum und beidseits der Brühlstraße einbezogen werden. Ebenso steht das Parkhaus des Brühlcenters zur Verfügung.

 

 

 

Anlagen             

3 Zeichnungen


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DOC120912-12092012150217 (9 KB)    
Anlage 2 2 DOC120912-12092012151235 (71 KB)    
Anlage 3 3 DOC120912-12092012152040 (76 KB)