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Vorlage - V/STR/40/0846/12  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 01.46400.67800 - Kostenerstattung freie Träger für den Betrieb von Kitas
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
16.10.2012 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 16

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 16.10.2012 auf der Haushaltsstelle 01.46400.67800 – Kostenerstattung an freie Träger – eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 44.250,00 €.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 01.46400.17200 - Zuweisungen und Zuschüsse des Landes.

Begründung:

Begründung:

 

1.      Übersicht über die Haushaltsstelle:

 

Haushaltsjahr

Haushaltsstelle

Bezeichnung

 

2012

01.46400.67800

Kostenerstattung an Freie Träger

verfügbare Mittel:

Haushaltsausgabereste aus Vorjahren

0,00 €

 

 

Haushaltsansatz (inkl. NT)

939.900 €

 

 

zusätzl. Ausgabeermächtigung durch Zweckbindungs- oder Deckungsring

0,00 €

 

 

bisherige üpl. / apl. Bewilligungen

0,00 €

 

 

bisherige Haushaltssperren

0,00 €

 

 

verfügbare Mittel

0,00 €

AO-Soll und offene AO laut HÜL                                                                  (auf HH-Ansatz und HAR)

984.131,96 €

noch bestehender nicht vorgemerkter                                                         Ausgabebedarf

0,00 €

üpl. / apl. Bedarf

44.250,00 €

 

2.      Deckung:

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen aus der Zuweisung des Landes für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen auf der Haushaltsstelle 01.46400.17200.

 

3.      Begründung:

 

Gemäß § 11 Abs. 4 KiFöG erstattet die Stadt Zeitz an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen auf Antrag die für den Betrieb notwendigen Kosten abzüglich der Elternbeiträge sowie eines Eigenanteils des Trägers von in der Regel 5 v. H. der Gesamtkosten.

 

Aufgrund der Vereinbarungen über die Erstattung der für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen notwendigen Kosten zwischen der Stadt Zeitz und den freien Trägern wurden auf der Hst. 01.46400.67800 Haushaltsmittel in Höhe von 939.900 € angemeldet.

 

Träger

Kita

Kostenerstattung in 2012

Stiftung Seniorenhilfe

Fröbelhaus

244.800 €

Katholische Gemeinde

Katholische Kita

238.400 €

Evangelische Kirchgemeinde

Evangelische Kita

332.000 €

Evangelische Kirchgemeinde

Hort der evangelischen Grundschule

64.900 €

Kreativitätszentrum

Junior-Krea-Klub

59.800 €

Gesamt:

 

939.900 €

 

Nach Prüfung der Originalrechnungsbelege für das Haushaltsjahr 2011 ergaben sich Nachzahlungen bzw. Rückerstattungen.

 

Gleichzeitig zahlte das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 11 Abs. 8 und 10 KiFöG zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeiten und für die Sprachstandsfeststellungen weitere Zuweisungen aus. Diese gingen zunächst bei der Stadt Zeitz ein und waren an die freien Träger auszuzahlen.

Insgesamt ergibt sich  eine Kostenerstattung in Höhe von 984.131,96 €.

 

Diese setzt sich wie folgt zusammen:

 

Träger

Kostenart

Betrag

Katholische Kita

Kostenerstattung 2012

238.400,00 €

Zuweisung Sprachstand

1.282,93 €

Zuweisung Vor- und Nachbereitung

1.127,75 €

Erstattung 2011

-2.854,97 €

Zwischensumme:

237.955,71 €

Fröbelhaus

Kostenerstattung 2012

244.800,00 €

Zuweisung Sprachstand

1.786,69 €

Zuweisung Vor- und Nachbereitung

1.570,58 €

Nachzahlung 2011

2.734,24 €

Zwischensumme:

250.891,51 €

Evangelische                        Kita und Hort

Kostenerstattung Kita 2012

332.000,00 €

Kostenerstattung Hort 2012

64.900,00 €

Zuweisung Sprachstand

2.561,16 €

Zuweisung Vor- und Nachbereitung

3.039,76 €

Nachzahlung Kita 2011

13.814,53 €

Nachzahlung Hort 2011

10.329,46 €

Zwischensumme:

426.644,91 €

JKK

Kostenerstattung 2012

59.800,00 €

Zuweisung Sprachstand

0,00 €

Zuweisung Vor- und Nachbereitung

997,39 €

Nachzahlung 2011

7.842,44 €

Zwischensumme:

68.639,83 €

 

Gesamt:

984.131,96 €

 

Damit entsteht ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 44.231,96 €.