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Vorlage - V/STR/STR/0857/12  

Betreff: Mietförderung von Handelsbetrieben in der Zeitzer Innenstadt
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion FWZ/FFW/BIT
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion FWZ/FFW/BIT
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
04.12.2012 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses zurückgezogen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2012 dem Stadtrat ein Mietunterstützungssystem, wie folgt dargelegt, für Gewerbeneuansiedlungen im Innenstadtbereich umzusetzen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2012 ein Mietunterstützungssystem für Neuansiedlungen Zeitzer Innstadthändler durch die Verwaltung erarbeiten zu lassen, einen Beirat zur Vergabe der Mittel einzuberufen und die entsprechenden Mittel ab 2013 in den Haushalt einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Abwanderung einzelner Einzelhandelsunternehmen aus der Innenstadt sowie die Aufgabe von Einzelhandelsunternehmen führen zu vermehrtem Leerstand in der Zeitzer Innenstadt. Selbige verliert als Handelsstandort damit zunehmend an Attraktivität, da sich zum einen das Verkaufsangebot ständig verringert und auch optische Leerstand der Ladenlokale, zumeist in den Erdgeschossen, nachteilig für die Entwicklung einzelner Objekte als auch der gesamten Innenstadt ist.

 

Eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken, sieht die einreichende Fraktion in einer teilumfänglichen Mietunterstützung für Einzelhandelsneuansiedlungen in der Zeitzer Innenstadt.

 

Dazu soll ein Einzelhandelsunternehmen auf Antrag einen Zuschuss zur Nettokaltmiete stellen können. Der Zuschuss soll gestaffelt über die ersten 3 Mietjahre, jeweils zum Ende des Mietjahres ausgekehrt werden. Er soll jeweils pro Mietjahr max. 15 % der Nettojahreskaltmiete betragen, dabei  im ersten Mietjahr jedoch den Betrag von 1.200,00 €, in zweiten Mietjahr den Betrag von 720,00 € und im dritten Mietjahr den Betrag von 480,00 € nicht übersteigen.

 

Über die Bewilligung der Mietzuschüsse soll ein zu bildender Beirat bestimmen. Dieser  soll sich zusammensetzten aus je einem Vertreter der IHK, der Sparkasse Burgenlandkreis, der VR Bank eG, der WBG Zeitz mbH, des Wirtschaftsförderungsamtes der Stadt Zeitz, des Stadtmarketingvereins und 4 Mitgliedern des Stadtrates