Vorlage - V/STR/OB/0858/12
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Gesetzliche Grundlage: | § 118 GO LSA |
Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 118 GO LSA die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren.
Der Beteiligungsbericht 2013 wird hiermit für das Ertragsjahr 2011 ( Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und Abwasserzweckverband Zeitzer Land Ertragsjahr 2010) entsprechend § 118 GO LSA dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage).