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Vorlage - V/STR/STR/0869/12  

Betreff: Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
21.11.2012 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
13.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
DOC221012-22102012131851

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz „Teilgebiet Nr

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz „Teilgebiet Nr. 1 Bereich Rahnestraße linksseitig (bergauf)“ termingebunden umzusetzen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Baugesetzbuch §§ 170 bis 179

Bauordnung LSA § 19

Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2012

bereits gefasste Beschlüsse:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des B-Planes Nr. 60 vom 07.07.2011

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

 

Das Erscheinungsbild der Stadt Zeitz stellt sich nach 23 Jahren deutscher Einheit in einigen Bereichen erschreckend negativ dar. Dieser Zustand muss beendet werden, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

Laut Anlage zur Beschlussvorlage soll der Bereich Rahnestraße / Nicolaiplatz linksseitig mit den Hausnummern 3 bis 16 Teilgebiet 1 intensiv  bearbeitet werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, regelmäßig dem Stadtrat Bericht zu erstatten.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DOC221012-22102012131851 (38 KB)