Vorlage - V/STR/OB/0874/12
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Der Stadtrat benennt Herrn Stephan Schwarz als Mitglied für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH.
Gesetzliche Grundlage: | § 116 i.V.m. § 117 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und § 119 i.V.m. § 46, § 52 GmbHG i.V.m. § 7 und § 8 Gesellschaftervertrag Stadtwerke Zeitz GmbH |
bereits gefasste Beschlüsse: | Stadtrat 13.08.2009 – Nr. V/STR/32/0029.6/1308/09 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 7 Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Zeitz GmbH benennt die Stadt Zeitz
6 Mitglieder für den Aufsichtsrat. Der durch die Gesellschafterversammlung bestellte Aufsichtsrat kann nach § 8 Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Zeitz GmbH sein Mandat jederzeit niederlegen. Die Erklärung ist gegenüber der Gesellschaft schriftlich abzugeben.
Der Stadtrat benannte in seiner Sitzung am 13.08.2009 neben dem Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze vier weitere Stadträte und eine Stadträtin als Mitglied des Aufsichtsrates. Darunter auch Herrn Eugen Engel für die Fraktion FWZ/FFW.
Herr Eugen Engel legte sein Aufsichtsratsmandat nieder. Die Erklärung zur Niederlegung seines Mandates hat er gegenüber der Gesellschaft schriftlich abgegeben.
Nach § 119 Abs. 1 GO LSA muss sich der Stadtrat auf Mitglieder im Aufsichtsrat der GmbH einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist das Verfahren über die Ausschussbesetzung (§ 46 GO LSA) anzuwenden. Danach kann die Fraktion der FWZ/FFW/BI Theißen den Vertreter benennen.
Von der Fraktion FWZ/FFW/BI Theißen wird Herr Stephan Schwarz als neues Mitglied für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH vorgeschlagen.