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Vorlage - V/STR/65/0974/13  

Betreff: Zustimmung des Stadtrates zum Städtebaulichen Vertrag für die anteilige Kostenübernahme zur Erstellung des Bebauungsplanes "Ortsumgehung Nonnewitz"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
21.05.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
22.05.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.05.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.06.2013 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag Entwurf 2013-05-14
Karte Städtebaulicher Vertrag_Stand 16.4.13_1

Der Stadtrat stimmt dem städtebaulichen Vertrag (gemäß Anlage) zu

Der Stadtrat stimmt dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mbh und der Stadt Zeitz (gemäß Anlage) zu.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den vorgelegten städtebaulichen Vertrag abzuschließen und die weiteren damit verbundenen Verfahrensschritte zu veranlassen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 11 Baugesetzbuch

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

 

Die MIBRAG mbH transportiert ihre Rohkohle aus dem Tagebau u.a. über die L 191. Dadurch entsteht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der gesamten Ortslage Nonnewitz, was die Wohnqualität erheblich einschränkt. Zur Lösung des Problems fanden bereits mehrere Beratungen mit Vertretern der MIBRAG, dem Ortsbürgermeister und der Verwaltung statt. Dabei wurde eine Lösungsvariante der geänderten Verkehrsführung der Landesstraße herausgearbeitet. Diese ist schematisch als Anlage des Vertragsentwurfes beigefügt. Die Realisierung des Planvorhabens erfolgt über die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Zur abschließenden Klärung des neuen Verlaufes (Geltungsbereich des Bebauungsplanes) und vor allen Dingen des Anschlusses der geplanten Verkehrsführung an anschließende Verbindungsstraßen können noch keine Aussagen getroffen werden. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab:

 

?         Ermittlung des genauen Straßenverlaufes und der benötigten Grundstücke zur Definition des Geltungsbereiches.

?         Klärung der Kostenübernahme für die Planung, den Grunderwerb und der Errichtung des neuen Straßenkörpers einschließlich aller entstehenden Kosten zur Anbindung an die B 91 neu bzw. an die derzeitige L191.

?         Erlangung der Planungssicherheit durch Zustimmung mit den betroffenen Baulastträgern Bund und Land sowie dem Burgenlandkreises und der Bergbehörde.

 

Gegenwärtig läuft das Planfeststellungsverfahren der B 91 neu – Ortsumfahrung Theißen. Idealerweise sollte der geplante Verlauf der L 191 neu an die B 91 neu anschließen. Jedoch ist das laufende Planfeststellungsverfahren durch die v.g. Anschlussvariante keinesfalls zu behindern. Dazu finden noch klärende Gespräche mit der Landesstraßenbaubehörde, der MIBRAG und der Planfeststellungsbehörde statt. Gegebenenfalls kommt eine „Zwischenvariante“ zum Tragen, die die Anbindung an die L 191 alt zum Inhalt hat.

 

Die Kosten in Höhe von ca. 180.000,00 Euro werden auf der Grundlage des o. a. städtebaulichen Vertrages zu 90 % von der MIBRAG mbH und 10 % von der Stadt Zeitz getragen.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Städtebaulicher Vertrag Entwurf 2013-05-14 (100 KB)    
Anlage 2 2 Karte Städtebaulicher Vertrag_Stand 16.4.13_1 (350 KB)