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Vorlage - V/STR/OB/1019/13  

Betreff: Art des Wiederaufbaus ZEKIWA (Geschwister-Scholl-Str.) nach Hochwasserschaden ausgearbeitet von: Oberbürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.08.2013 
40. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen  (V/STR/OB/1019/13)

Der Stadtrat beschließt,

Der Stadtrat beschließt,

die Hochwasserschäden am Grundstücks- und Gebäudekomplex ZEKIWA in der Geschwister-Scholl-Straße in folgender Form zu beseitigen ……………………………… .

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Schäden durch das Hochwasser der Weißen Elster vom Juni 2013 müssen nun beseitigt werden, um alsbald wieder die notwendigen Nutzungsmöglichkeiten zu haben. Die Art und Weise wird der Stadtrat beschließen.

Weitere Begründung wird mündlich vorgetragen.