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Vorlage - V/STR/65/1020/13  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
09.10.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.10.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1020/13)
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan BPlan32 19. 8. 2013
Anlage 2 Geltungsbereich B- Plan 32 19. 8. 2013
Anlage 3 Satzung Aufhebung 32
Anlage 4 Begründung Aufhebung Satzung 32

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Eigenheimbebauung

    An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“, der Entwurf der Begründung zur

    Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Umweltbericht zur Auf-

    hebung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B), der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan

    Nr. 32, die Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht sowie

    die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

    und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind

    nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

    gemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 3 (2) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Satzungsbeschluss II/0945/1006/99

Aufstellungsbeschluss Aufhebung V/STR/65/0773/2709/12

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 32 wurde 1999 als Satzung beschlossen und ist seit dem 16.07.2001 rechtskräftig. Die Erschließung sollte über die August-Dietzschold-Straße und eine neu zu errichtende Erschließungsstraße erfolgen. Mit dem Investor, der Oktabau AG wurden städtebauliche Verträge zur Sicherung der Erschließung und für die Umsetzung des grünordnerischen Ausgleichs abgeschlossen. Der Investor ist seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen und befindet sich mittlerweile in Insolvenz.

 

Gemäß dem 2010 fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzept (SEK) unter dem Motto „Hinein in die Mitte“ ist in der Kernstadt Zeitz bis 2020 mit einem Wohnungsleerstand von ca. 4000 Wohneinheiten zu rechnen (Mittelszenario). Daher wurde im SEK unter anderem folgendes Ziel festgeschrieben:

 

Gegenüber dem Flächennutzungsplan-Vorentwurf vom März 2009 Reduzierung bisher angedachter Wohnbauflächenkapazitäten.

 

Aus den vorgenannten Gründen hat der Stadtrat am 27.09.2012 den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz „Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“ gefasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung wurde in der Zeit vom 06.11.2012 bis zum 07.12.2012 durchgeführt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 05.11.2012 von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Kenntnis gesetzt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.12.2012 aufgefordert.

 

Der Insolvenzverwalter des Investors wird im laufenden Aufhebungsverfahren beteiligt.

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtsplan BPlan32 19. 8. 2013 (261 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereich B- Plan 32 19. 8. 2013 (427 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Satzung Aufhebung 32 (44 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Begründung Aufhebung Satzung 32 (81 KB)