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Vorlage - V/STR/65/1036/13  

Betreff: Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
09.10.2013 
Sitzung des Bauausschusses an Amt/Ausschuss verwiesen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.10.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1036/13)
Anlagen:
Lageplan Ahornweg

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Ahornweg als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das    Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 und 4 sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über den gesamten Ahornweg in Zeitz.

 

Da die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. erweitert wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Beleuchtung ist in einem veralteten Zustand und nicht DIN gerecht. Die Erdkabelversorgung ist in einem maroden Zustand, der eine häufige Reparatur mit sich führt. Die Standsicherheit der alten Masten ist aufgrund der vielen Jahre gefährdet und die Leuchtkörper sind verschlissen. Die alte Beleuchtung (6 Lichtpunkte) wird zurückgebaut und durch 12 neue Lichtpunkte ersetzt.

 

Baubeginn:                             Oktober 2013 (40. KW)

 

Fertigstellung:               November 2013 (48. KW)

 

Die Baukosten für die Baumaßnahme im Ahornweg betragen voraussichtlich 40.000,00 €.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz betragspflichtig.

 

Da der Ahornweg als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung werden die Grundstückseigentümer im September 2013 im Amtsblatt der Stadt Zeitz (Michaelbote) über die Baumaßnahme im Ahornweg informiert.

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben:

 

- Gesamtkosten lt. Planzahlen, brutto                                                                      40.000,00 €

 

Einnahmen:

 

-          Anteil der Beitragspflichtigen                                                                                    28.000,00 €

(70 % gem. § 4 Abs. 4 Nr. 1 der

Straßenausbaubeitragssatzung)

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Ahornweg (895 KB)