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Vorlage - V/STR/65/1058/13  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
01.10.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
09.10.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.10.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1058/13)
Anlagen:
BBP_Nr67_OU_Nonnewitz_Anlage1_Geltungsbereich

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ ist in
Anlage 1 dargestellt. Anlage 1 ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Die L191 ist als Hauptortsdurchfahrt der Ortschaft Nonnewitz durch eine verkehrstechnische Situation gekennzeichnet, die keine Anpassung des Straßenzustandes an die Erfordernisse des gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsaufkommens möglich macht. Durch kontinuierlich steigende Verkehrszahlen und einen zusätzlich ansteigenden Anteil des Schwerlastverkehrs kommt es zu erheblichen Lärmbelastungen sowie Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und folglich zu einer Einschränkung der Wohnqualität vielen Nonnewitzer Bürgerinnen und Bürger. In mehreren Beratungsterminen wurde eine Variante der geänderten Verkehrsführung der Landesstraße in Form der L191 neu „Ortsumgehung Nonnewitz“ herausgearbeitet. Die Realisierung des Planvorhabens soll über die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen.

 

Gegenwärtig läuft das Planfeststellungsverfahren der B91 neu „Ortsumgehung Theißen“. Idealerweise soll der geplante Verlauf der L191 neu an die B 91 neu anschließen. Allerdings ist das laufende Planfeststellungsverfahren durch die vorangehend genannte Anschlussvariante keinesfalls zu behindern.

 

Als Teil der Gesamtmaßnahme trägt die Ortsumgehung Nonnewitz in Verbindung mit dem Neubau der B91 neu zu einer großräumig wirksamen Verbesserung für den überregionalen und lokalen Straßenverkehr bei. Aufgrund dieser übergeordneten Bedeutung ist die Straße in der Qualität einer Landstraße mit überregionaler Verbindungsfunktion entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) in die Straßenkategorie LSIII / Entwurfsklasse 3, neuester Fassung konzipiert und einzustufen. Mit dieser Einstufung besteht die Voraussetzung für eine Widmung als Landesstraße.

 

Anlage:

Anlage:

Karte mit dem Geltungsbereich des B-Planes Nr. 67

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BBP_Nr67_OU_Nonnewitz_Anlage1_Geltungsbereich (103 KB)