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Vorlage - V/STR/OB/1059/13  

Betreff: SEPA (Single European Payments Area) Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Stabsstelle Controlling / Kosten- und Leistungsrechnung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Anhörung
17.09.2013 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   

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1.

Allgemeines 

 

SEPA ist die Abkürzung für Single European Payments Area, was so viel heißt, wie

 „Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum“. Neben den 27 EU-Staaten nehmen noch Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco daran teil. Die bisherigen Schritte zur Verwirklichung der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes waren:

  • Einführung des Euro als gemeinsame Währung im Jahr 1999
  • Einführung der Euro- Banknoten und - münzen im Jahr 2002
  • Als nächster großer Schritt nach dem Barzahlungsverkehr steht uns allen nun die Verwirklichung einheitlicher Verfahren im unbaren Zahlungsverkehr, wie z.B. die Kontonummern -Systematik mit IBAN und BIC oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch, bevor.

 

 

Es wird also in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Bankkunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise

überall in Europa von einem Konto aus einsetzen kann. Es wird nicht mehr zwischen inländischen und ausländischen Zahlungen unterschieden.

Durch EU-Verordnung wurde als gemeinsamer Endtermin für die nationalen Verfahren der

01.02.2014 festgelegt. Zu diesem Termin muss die Umstellung auf „SEPA“ auch bei der Stadt Zeitz vollständig erfolgt sein.

 

 

2.

Auswirkungen und Umstellungen bei der Stadt Zeitz

 

Sämtliche Programme (Schnittstellen zur Haushaltssoftware pro.doppik ), deren Aufgabe u.a. die Bezahlung von Geldern und das Einziehen von Forderungen ist, müssen sepa-fähig gemacht werden.

Die bisher von den Bürgern erteilten Einzugsermächtigungen müssen durch ein Wandlungsschreiben (SEPA - Mandat) an alle „Abbucher“ an SEPA-Recht angepasst werden.

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Es ist gesetzlich erforderlich, dass jeder „Abbucher“ ein solches Wandlungsgsschreiben

pro Abgabenart (Grundsteuer, Abwassergebühr, Hundesteuer, Kindergartenbeitrag usw.) erhält. Mit diesen Schreiben wird an den jeweiligen Bürger noch ein Informationsschreiben der Stadtkasse bezüglich der neuen Anforderungen übersandt.

Das bedeutet, dass ein Bürger unter Umständen

mehrere Schreiben erhält. 

 

 

3. Termin für Umstellung

 

Der Umstellungstermin für die Stadtverwaltung Zeitz ist für das Ende des III. Quartals bzw. Beginn der IV. Quartals 2013 geplant, wenn die vorbereitenden Arbeiten wie Rückläufe zu Kontoverbindungen verarbeitet sind. Aufgrund der bereits erfolgten technischen Umstellung der Banken-Software ist ein Testlauf im September vorgesehen. 

 

 

4. Information der Bürger

 

Die Bürger wurden über die Umstellungsarbeiten bei der Stadtverwaltung Zeitz sehr zeitnah im Amtsblatt informiert.