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Vorlage - V/STR/65/1081/13  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Abbruch der Freiligrathstraße 51
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.10.2013 
Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1081/13)
Anlagen:
akp

Der Stadtrat beschließt für den Abbruch der Gebäude Freiligrathstr

Der Stadtrat beschließt für den Abbruch der Gebäude Freiligrathstr. 51 aus dem Produkt/Konto 11171.521105 - Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude  –

eine außerplanmäßige Aufwendung in 2013 in Höhe von 282.102,58 €.

 

Die Maßnahme wird finanziert aus Erträgen aus den Produkt/Sachkonten:

 

- 11171.414101 Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land   80 %                                      225.682,06 €

- 11171.414700 Zuschüssen für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen 20 %     56.420,52 €.

                          (des jetzigen Eigentümers) 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 162 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die Service Markt Zeitz GmbH i. L., vertreten durch die bevecon management GmbH, ist Eigentümerin des Grundstückes Freiligrathstr. 51 in Zeitz - Flurstücke 14/1 und 15 der Flur 15. Das Grundstück ist mit mehreren Gebäuden bebaut, die teilweise bereits eingestürzt sind und den an das Grundstück angrenzenden Mühlbach gefährden. Hier wurden bereits 2011/2012 Sicherungsmaßnahmen an einem Teil der Mauer zum Mühlgraben durchgeführt. Das aufstehende Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz. Das genannte Grundstück ist Teil eines Sanierungsgebietes; gemäß Rahmenplanfortschreibung 2010 der Stadt Zeitz „Quartier 26“ ist die Fläche als Freilegung mit anschließender Renaturierung ausgewiesen. Eine Entwicklung zum Bauland kann somit ausgeschlossen werden.

 

Über das Vermögen der Service Markt Zeitz GmbH i. L. wurde bereits ein Gesamtvollstreckungsverfahren durchgeführt, dass mit Beschluss vom 14.02.2001 wieder eingestellt wurde. Der Verwalter hatte das Grundstück Freiligrathstr. 51 bereits 1994 mangels Verwertbarkeit aus der Gesamtvollstreckungsmasse freigegeben. Bereits in einem für die DM-Eröffnungsbilanz erstellten Verkehrswertgutachten wurde für die Gebäude Freiligrathstr. 51 ein erheblicher Instandhaltungsrückstand ausgewiesen. 1995 wurde ein erfolgloses Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt, ein seitens der Stadt Zeitz 2011 eingeleitetes ZV-Verfahren wurde ebenfalls wieder eingestellt.

Von der Stadt Zeitz wurde das Grundstück in eine Angebotsliste für Standorte für Industrie, Gewerbe und Wohnflächen der Stadt Zeitz mit aufgenommen – Interessenten oder Investoren haben sich jedoch nicht gemeldet.

Das Grundstück wird des Weiteren als Altlastenverdachtsfläche geführt und liegt im Hochwassergebiet. Bei der Flut im Juni 2013 stand das Gelände unter Wasser.

 

Eine Sanierung der Gebäude ist wirtschaftlich unrentabel, so dass, auch im Hinblick auf die o. g. Rahmenplanfortschreibung nur ein Abriss der aufstehenden Gebäude  eine sinnvolle Lösung darstellt.

 

Ziel zwischen der Grundstückseigentümerin und der Stadt Zeitz ist daher der Rückbau der Gebäude sowie der Nebenflächen und die dauerhafte Revitalisierung des Bodens an dieser Stelle. Die entsprechende Vereinbarung/Absichtserklärung hat folgenden Inhalt:

 

 

Die Stadt Zeitz verpflichtet sich:

 

-          auf Grundlage des Rahmenplanes der Stadt Zeitz Fördermittel aus dem  Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz zu beantragen (erforderlichenfalls auch in mehreren Tranchen)

-          zur Durchführung der Maßnahme/Maßnahmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (z.B. Beauftragung eines geeigneten Ingenieurbüros zur Durchführung des Vorhabens, Durchführung der Ausschreibung und Vergabe, Abrechnung der

      Maßnahme gegenüber der Vorhabenstelle etc.)

-          zum Nachweis der Durchführung und finanzielle Abwicklung der Maßnahme/Maßnahmen gegenüber der Grundstückseigentümerin.

 

Hinweis: Der Fördermittelantrag wurde vom Referat Wirtschaftliche Entwicklung bereits

              gestellt.

 

Die Grundstückseigentümerin verpflichtet sich:

 

-          einen Abrissantrag für die aufstehenden Gebäude bei der zuständigen Behörde zu stellen

-          zur Unterstützung des Antrages/der Anträge der Vorhabenträgerin durch Beibringung der erforderlichen Unterlagen (sofern vorhanden)

-          zur Übernahme des Eigenanteils der Stadt Zeitz an der beantragten Fördersumme, jedoch maximal Übernahme von insgesamt (auch bei mehreren Tranchen) 196.600,00 €; eine über diesen Betrag hinausgehende Übernahme ist ausgeschlossen.

 

 

Nach Durchführung des Abrisses der Gebäude Freiligrathstr. 51 wird zwischen der Grundstückseigentümerin und der Stadt Zeitz ein Grundstückskaufvertrag mit einem Kaufpreis von 1,- € geschlossen.

 

Die Stadt Zeitz hat in ihrer Rahmenplanung diese Fläche als Grünfläche ausgewiesen und wird diese auch als solche herrichten und für mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Fördermaßnahme belassen.

 

Hinweis:

 

Der Abbruch umfasst insgesamt einen Gesamtaufwand von 583.136,89 €, welcher sich auf die Jahre 2013 mit 282.102,58 € und 2014 mit 301.034,40 € verteilt. Die finanziellen Mittel für 2014  werden mit 80 % Förderung vom Land (240.827,52 €) und 20 % Eigenmitteln des jetzigen Eigentümers (60.206,88 €) in den Haushaltsplan 2014 eingestellt.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 akp (253 KB)