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Vorlage - V/STR/10/1091/13  

Betreff: Mandatsverzicht von Stadträtin Jutta Spindler
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
SG EDV, Statistik und Wahlen
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.11.2013 
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/10/1091/13)

Der Stadtrat stellt fest, dass Frau Jutta Spindler mit Wirkung vom 01

Der Stadtrat stellt fest, dass Frau Jutta Spindler mit Wirkung zum 01.10.2013 auf eigenen Wunsch aus dem Stadtrat ausgeschieden ist.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 41 Abs. 1 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Frau Jutta Spindler hat mit Schreiben vom 26.09.2013 mit Wirkung zum 01.10.2013 wegen Umzug nach Berlin auf ihr Stadtratsmandat verzichtet. Entsprechend § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt muss der Stadtrat das Ausscheiden des Stadtrates durch Beschluss feststellen