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Vorlage - V/STR/40/1094/13  

Betreff: Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Sachgebiet Soziales und Wohngeld
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
25.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2013 
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/40/1094/13)
Anlagen:
RL_Sozialpass der Stadt Zeitz

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 12

Der Stadtrat beschließt die Änderung der beiliegenden Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz und die Anerkennung der Sozialpässe der Gemeinde Elsteraue und der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, sofern die Anspruchsberechtigung analog den Regelungen der vorbenannten Richtlinie lautet.

Begründung:

Begründung:

 

Der Verbandsgemeinderat Droyßiger-Zeitzer Forst beschloss am 26.06.2013 und der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue am 26.09.2013 mit Wirkung ab 01.12.2013 die Richtlinien zum Umgang mit dem Sozialpass der jeweiligen Kommune. Gleichzeitig wurde die Anerkennung der Sozialpässe der umliegenden Kommunen beschlossen.

 

Um den Bürgern der umliegenden Kommunen die Nutzung der städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen zu ermöglichen, wurde die Richtlinie der Stadt Zeitz angepasst.


 

Anlagen:

Anlagen:

Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RL_Sozialpass der Stadt Zeitz (10 KB)