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Vorlage - V/STR/65/1113/13  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP-Entwurf)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
11.02.2014    Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg      
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
16.12.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau an Amt/Ausschuss verwiesen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
17.12.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz abgelehnt   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
17.12.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz      
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
18.12.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau      
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
19.12.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen geändert beschlossen  (V/STR/65/1113/13)  
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
13.01.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
14.01.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
15.01.2014 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.01.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.01.2014 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/1113/13)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§§ 3 Abs 5 – 7 BauGB,

§ 44 (3) Nr. 17 und 18 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt

(GO LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss zu Einleitung

Änderung/Neuaufstellung gem. § 2 (1) Baugesetz-

Buch (BauGB) vom 06.11.2008

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde nach Auflösung des Planungsverbandes noch einmal überprüft und ausgewertet.

Dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Daraufhin wurden Änderungen und Ergänzungen im Planentwurf vorgenommen.

 

Diese betreffen im Wesentlichen:

Die Rücknahme von Baupotentialen in Randlagen, die Anpassung an das 2010 beschlossene Stadtentwicklungskonzept, das Konzept zur energetischen Stadterneuerung sowie der Berücksichtigung verkehrlicher Belange im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumgehung Theißen.

 

Nach Beratung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) in den Ortsteilen wurde der erforderliche Umfang an sogenannten Ausgleichsflächen kritisch überprüft.

Unter der besonderen Berücksichtigung des Belanges der Landwirtschaft wurde der Umfang an Ausgleichsflächen zurückgenommen.

Auch führten die Hochwasserereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2013 zu einer Überarbeitung des Entwurfs.

 

Am 27.11.2013 um 17 Uhr wurden die Stadträtinnen und Stadträte sowie die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen in den Friedenssaal zu einer (nichtöffentlichen) Erörterungsveranstaltung zum Flächennutzungsplan eingeladen.

Danach wurden die Ergebnisse der Erörterung in den beiliegenden Entwurf eingearbeitet.

Nach Beschlussfassung soll der Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.


Anlagen: