Vorlage - V/STR/40/1124/13
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Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Begründung:
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2013 hat die Verwaltung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Weiterführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 an das Landesschulamt gestellt.
Mit Schreiben vom 16.11.2013 teilte das Landesschulamt mit, dass die aufgeführten Gründe derzeit nicht ausreichend sind, um eine Ausnahme auf Fortbestand der Grundschule zwingend zu genehmigen.
Nach Abstimmung mit der Schulleitung, den Elternvertretern und der Ortsteil-bürgermeisterin fand eine nochmalige Anhörung zur Weiterführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna am 12.12.2013 beim Landesschulamt statt.
Während der Anhörung wurde durch das Landesschulamt deutlich gemacht, dass die Verordnung kein Ermessen für unterfrequentierte Schulen zulässt.
Auch die beabsichtigte Möglichkeit der Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ als Außenstelle einer Grundschule im Bereich Zeitz - Altbestand wird den Kriterien der Genehmigung nicht standhalten.
Im Ergebnis der Anhörung sieht die Verwaltung die Öffnung des Schulbezirkes der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 als einzige Möglichkeit zur Erreichung der Mindestschülerzahl 60. Durch weitere Anmeldungen von Schülern aus dem Bereich Zeitz- Altbestand zum 01.08.2014 besteht die Möglichkeit den Fortbestand der Grundschule „Schnaudertal“ über das Schuljahr 2014/15 hinaus zu sichern.
Eine Änderung der am 27.09.2012 vom Stadtrat beschlossenen Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Schulbezirksverzichtssatzung) ist kurzfristig erforderlich.
Da die bisherigen Anmeldungen an den Grundschulen für das Schuljahr 2014/15 bis März 2013 auf Basis der jetzigen Satzung erfolgten, wird in der geänderten Schulbezirksverzichtssatzung eine Übergangsregelung im § 6 für das Schuljahr 2014/15 aufgenommen.
Danach haben die Personensorgeberechtigten aus dem räumlichen Bereich Zeitz- Altbestand die Möglichkeit ihr schulpflichtiges Kind bis 30.04.2014 an der Grundschule „Schnaudertal“ anzumelden.
Im § 3 Absatz 5 wurde auf Grund der Erfahrungen des vergangenen Anmeldezeitraumes die Anmeldefrist auf den 31.03. verlängert.
Mit der vorliegenden Satzung erfolgte außerdem die Aktualisierung der Schulnamen.
Der § 3 Absatz 7 wurde auf Grund der veränderten Rechtsauffassung konkretisiert.
Danach entscheidet bei geöffneten Schulbezirken der Schulträger im Benehmen mit dem Landesschulamt auch über einen Schulwechsel nach Erstaufnahme in die Grundschule unter Berücksichtigung der Kapazität.
Das Wahlrecht der Eltern besteht nur im Rahmen der Erstaufnahme (Einschulung, Zuzug) in eine Grundschule der Stadt Zeitz, Bereich - Altbestand und bei Beschlussfassung durch den Stadtrat auch für die Grundschule Kayna.
Für die Grundschule Nonnewitz gilt weiterhin der festgelegte Schulbezirk.
Die Anlage Räumliche Bereiche wurde um den räumlichen Bereich (analog bisherigem Schulbezirk) der Grundschule „Schnaudertal“ ergänzt.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Änderung Schulbezirksverzichtssatzung_1 (14 KB) | |||
2 | Synopse (38 KB) |