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Vorlage - V/STR/40/1124/13  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
13.01.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
13.01.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.01.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.01.2014 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/40/1124/13)
Anlagen:
1. Änderung Schulbezirksverzichtssatzung_1
Synopse

Der Stadtrat beschließt die 1

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

Begründung:

Begründung:

 

Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2013 hat die Verwaltung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Weiterführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 an das Landesschulamt gestellt.

 

Mit Schreiben vom 16.11.2013 teilte das Landesschulamt mit, dass die aufgeführten Gründe derzeit nicht ausreichend sind, um eine Ausnahme auf Fortbestand der Grundschule zwingend zu genehmigen.

Nach Abstimmung mit der Schulleitung, den  Elternvertretern und  der Ortsteil-bürgermeisterin fand eine nochmalige Anhörung zur Weiterführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna am 12.12.2013 beim Landesschulamt statt.

 

Während der Anhörung wurde durch das Landesschulamt deutlich gemacht, dass die Verordnung kein Ermessen für unterfrequentierte Schulen zulässt.

Auch die beabsichtigte  Möglichkeit der Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ als Außenstelle einer Grundschule im Bereich Zeitz - Altbestand wird den Kriterien der Genehmigung nicht standhalten.

 

Im Ergebnis der Anhörung sieht die Verwaltung die Öffnung des Schulbezirkes der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 als einzige Möglichkeit zur Erreichung der Mindestschülerzahl 60. Durch weitere Anmeldungen von Schülern aus dem Bereich Zeitz- Altbestand zum 01.08.2014 besteht die Möglichkeit den Fortbestand der Grundschule „Schnaudertal“ über das Schuljahr 2014/15 hinaus  zu sichern.

 

Eine Änderung der am 27.09.2012 vom Stadtrat  beschlossenen Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Schulbezirksverzichtssatzung) ist kurzfristig  erforderlich.

Da die bisherigen Anmeldungen an den Grundschulen für das Schuljahr 2014/15 bis März 2013 auf Basis der jetzigen Satzung erfolgten, wird in der geänderten Schulbezirksverzichtssatzung eine Übergangsregelung im § 6 für  das Schuljahr 2014/15 aufgenommen.

Danach haben  die Personensorgeberechtigten aus dem räumlichen Bereich Zeitz- Altbestand die Möglichkeit ihr schulpflichtiges Kind bis 30.04.2014  an der Grundschule „Schnaudertal“ anzumelden.

 

Im § 3 Absatz 5 wurde auf Grund der Erfahrungen des vergangenen Anmeldezeitraumes die Anmeldefrist auf den 31.03. verlängert.

 

Mit der vorliegenden Satzung erfolgte außerdem  die Aktualisierung der Schulnamen.

 

Der § 3 Absatz 7 wurde auf Grund der veränderten Rechtsauffassung konkretisiert.

Danach entscheidet bei geöffneten Schulbezirken der Schulträger im Benehmen mit dem Landesschulamt  auch über einen Schulwechsel  nach Erstaufnahme in die Grundschule unter Berücksichtigung der Kapazität.

Das Wahlrecht der Eltern besteht nur im Rahmen der Erstaufnahme (Einschulung, Zuzug) in eine Grundschule der Stadt Zeitz, Bereich - Altbestand und bei Beschlussfassung durch den Stadtrat auch für die Grundschule Kayna.

Für die Grundschule Nonnewitz gilt weiterhin der festgelegte Schulbezirk.

 

Die Anlage Räumliche Bereiche wurde um den räumlichen Bereich (analog bisherigem Schulbezirk) der Grundschule „Schnaudertal“ ergänzt.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Schulbezirksverzichtssatzung_1 (14 KB)    
Anlage 2 2 Synopse (38 KB)