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Vorlage - V/STR/40/1132/14  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 19.12.2013 - Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Ergebnisplan 2013 in Höhe von 14.765,70 € für die Erweiterung der Dauerausstellung Deutsches Kinderwagenmuseum
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Museum
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Anhörung
06.03.2014 
46. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen  (V/STR/40/1132/14)

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 62 (4) GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die im Haushaltsjahr 2013 geplante Investition „Erweiterung Dauerausstellung Deutsches Kinderwagenmuseum“ ist wie folgt veranschlagt worden:

Investitionsnummer                                                                                                                2520013003

Bewilligte Fördermittel Land Sachsen-Anhalt (50%)                                                        20.000,- €

(Zuwendungsbescheid 501.2.2-57434-164/2013 vom 29.07.2013)

Geplante Auszahlungssumme                                                                                    40.000,- €             

(veranschlagt im Produktkonto 25200.082100)

 

Inhalte und zuwendungsfähige Gesamtausgaben des Vorhabens:

 

-          Erarbeitung Gestaltungskonzeption Dauerausstellung „Kinderwagen“

20.000,- €

-          Digitalisierung von Exponaten der Sammlung „Kinderwagen“

20.000,- €

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde am 19.12.2012 zum 01.01.2013 genehmigt.

Folgende Leistungen wurden somit beauftragt:

 

  1. Digitale Erfassung der Kinderwagensammlung

-          Summe:                            19.559,60 €

  1. Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts für die Dauerausstellung

-          Summe:                            19.944,80 €

 

Gesamtausgaben:               39.504,40 €

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2013 wurde durch das SG Haushalts- & Rechnungswesen festgestellt, dass es sich bei der o. g. Maßnahme nicht um eine Investition handelt.

 

Daher wurden folgendes Ertrags- und Aufwandskonto im Ergebnisplan eingerichtet:

 

25200.414101 – Erträge aus Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land

25200.527112 – Besondere Verwaltungs- & Betriebsaufwendungen
                           (Kinderwagenmuseum)

 

Die 50%-ige Förderung wurde im Haushalt am 02.12.2013 i. H. v. 19.752,20 € unter Fälligkeit 31.12.2013 gebucht. Laut Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt am 02.12.2013 wurde die Summe zur Auszahlung zum 31.12.2013 auch angewiesen.

 

Folgende Ausgaben wurden zum 31.12.2013 fällig:

-          Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts für die Dauerausstellung                9.972,40 €

 

-          Digitale Erfassung der Kinderwagensammlung                                          19.559,00 €

29.531,40 €

 

Da diese Ausgaben nun als Aufwendungen im Ergebnisplan zu verbuchen waren, ist ein Eigenanteil i. H. v.  50 % (14.765,70 €) erforderlich. Für diesen Eigenanteil wird eine außerplanmäßige Aufwendung benötigt.

 

Deckung des Eigenanteils aus:

Produktkonto 26100.544100 – Steuern (in Bewirtschaftung FB Soziales).