Vorlage - V/STR/65/1180/14
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Der Stadtrat beschließt:
- Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Zeitz.
- Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 12 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 1 Abs. 8 i. V. mit § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss-Nr. 321/93 vom 25.02.1993 Beschluss-Nr. 343/93 vom 25.03.1993
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aufzuhebende Beschlüsse: | Beschluss-Nr. 321/93 vom 25.02.1993 Beschluss-Nr. 343/93 vom 25.03.1993
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Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 12 erlangte am 24.04.1993 Rechtskraft und war Grundlage für die Bebauung am Elsterhang.
Ziel war eine Stadterweiterung mit Besiedelung des Außenbereichs.
Mit der am 30.9.2010 beschlossenen Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde das gesamte neue Gemeindegebiet hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten untersucht: Im Ergebnis der Innenentwicklung wurde ein überhang an Wohnungen festgestellt. In einer Zeit rückläufiger Bevölkerungszahlen, des demographischen Wandels ist es erforderlich, bestehende Planungen dem tatsächlichen Bedarf an zu passen.
Vorrangig sollen Baulandreserven an integrierten Standorten, nach Möglichkeit in zentraler Lage, wie zum Beispiel im Bebauungsplangebiet 10 – 2 (Brühl) bebaut werden.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BPlan 12 (756 KB) |