Inhalt

Vorlage - V/STR/40/1183/14  

Betreff: Hochwasserschadenbeseitigung Ersatzbeschaffung Inventar Klinkerhallen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.05.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.05.2014 
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/40/1183/14)

Beschlusstext:

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Ersatzbeschaffung des Inventars für die Klinkerhallen in der Albrechtstraße entsprechend der tatsächlichen Anschaffungskosten in Höhe von 33.703,51 Euro.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 126 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/OB/1063/2609/13

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Mit Stadtratsbeschluss V/STR/OB/1063/2609/13 wurde der Maßnahmeplan zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur (eingereicht beim BLK am 15.09.2013) mehrheitlich genehmigt.

In diesem Maßnahmeplan ist unter Lfd. Nr. 96 die Maßnahme “Überflutung Inventar Klinkerhallen“ mit einer geschätzten Schadenshöhe von 28.000,00 € erfasst.

 

Nach erfolgter abgeschlossener Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung des städtischen Inventars (340 Stapelstühle und ein Rednerpult) erhöhen sich die geschätzten Anschaffungskosten von 28.000,00 € auf die tatsächlichen Anschaffungskosten in Höhe von 33.703,51 €.

 

Auf Grund der Erhöhung der Kosten im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist der ursprüngliche Antrag vom 16.01.2014 an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu aktualisieren.

 

Für die Durchführung dieser Maßnahme werden gemäß Abschnitt II Teil E. Hilfe zur Schadensbeseitigung bei Infrastruktur der Gemeinde und weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts Ziffer 2.1. Buchstabe b) der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 Ausgaben in Höhe von 33.703,51 € bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt.

Entsprechend der Auflage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist mit Einreichung  des aktualisierten Antrages der neue Stadtratsbeschluss für die Durchführung der Maßnahme vorzulegen.

Der Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt liegt der Stadt Zeitz noch nicht vor.