Inhalt

Vorlage - V/STR/10/1193/14  

Betreff: Wahl einer Schiedsperson
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.06.2014 
Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.06.2014 
49. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/10/1193/14)

Der Stadtrat beschließt,

Der Stadtrat beschließt,

 

1.               Die Schiedsstelle der Stadt Zeitz wird in der bisherigen Form gemäß § 2 Abs. 2 SchStG fortgeführt.

 

2.               Als stellvertretende Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren Frau Sabine Schmidt gewählt.

 

3.              Für den Fall, dass eine weitere Schiedsperson benötigt wird, wird folgende Nachfolgerrangfolge gewählt:

  • Herr Karl-Heinz Jetting
  • Frau Kerstin Müller

 

4.               Vorsitzende der Schiedsstelle wird Frau Angela Süß.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Der Vorsitzende der Schiedsstelle, Herr Hartmut Kucz, hat aus persönlichen Gründen sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt.  Der Direktor des Amtsgerichtes der Stadt Zeitz hat die Befugnis zur Niederlegung des Amtes festgestellt.

Für die Position der vorsitzenden Schiedsperson liegt die Bereitschaft von Frau Angela Süß (bisher stellvertretende Schiedsperson) vor.

 

 

Die Position einer stellvertretenden Schiedsperson ist nunmehr neu zu besetzen.

Auf die Ausschreibung im Amtsblatt der Stadt Zeitz haben sich folgende Personen beworben:

 

1. Jetting, Karl-Heinz,              Mittelstraße 9,              06712 Zeitz                            Beruf:                 KFZ-Mechatroniker

2. Schmidt, Sabine, Röntgenstraße 9, 06712 Zeitz                            Beruf:               Diplompsychologin, Mediatorin

3. Müller, Kerstin, Spangenbergstraße 23, 06712 Zeitz                    Beruf:                 Beschäftigte Stadt Zeitz                                         

Die Überprüfung hat ergeben, dass bei keinem der Bewerber ein Ausschlussgrund besteht.

Sie werden alle für die Wahl zugelassen.

 

Als Verwaltungsvorschlag wurde Frau Sabine Schmidt favorisiert.

Frau Schmidt absolvierte ein Studium der Psychologie und eine Qualifizierung zur Mediatorin (FH). Sie arbeitet in einer Beratungsstelle der Caritas in Weißenfels als Sozialberaterin. In dieser Funktion wurde sie schon mit den verschiedensten Konflikten konfrontiert.

Mediatoren unterstützen streitende Parteien bei Konflikten unterschiedlicher Art, um zu einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösungen zu gelangen; eine Technik die in der Schiedsstellenarbeit von Vorteil ist.

 

 

Die Einrichtung einer Schiedsstelle zur Durchführung von Schlichtungsverfahren ist Pflichtaufgabe der Gemeinde (§ 1 Abs. 1 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) Sachsen-Anhalt). Die Schiedsperson ist ehrenamtlich für das Land tätig. 

Die Schiedsstelle der Stadt Zeitz wird mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Schiedspersonen besetzt (§ 2 Abs. 2 SchStG).

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Eignungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 3 Abs. 1 - 3 SchStG.

Die Schiedsperson wird vom Stadtrat für fünf Jahre gewählt.

Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Zeitz. Die Amtszeit beginnt mit der Berufung in das Amt.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Schiedsstelle sind die erforderlichen Mittel im Haushalt eingeordnet.